Artikel 7 VO (EU) 2022/160

Aufhebungen

(1) Die Verordnungen (EG) Nr. 1082/2003 und (EG) Nr. 1505/2006 werden aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.

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