Artikel 27 VO (EU) 2022/1616

Amtliche Kontrollen von Recyclinganlagen

Die amtlichen Kontrollen von Recyclinganlagen und Recyclern umfassen insbesondere Audits gemäß Artikel 14 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2017/625.

Diese Audits werden durch Folgendes ergänzt:

a)
eine Bewertung der Verfahren im Rahmen der guten Herstellungspraxis gemäß Artikel 14 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2017/625;
b)
eine Prüfung gemäß Artikel 14 Buchstaben a und e der Verordnung (EU) 2017/625 der gemäß Artikel 26 erstellten Zusammenfassung der Konformitätsüberwachung und — auf der Grundlage dieser Zusammenfassung — der von den Unternehmern durchgeführten Kontrollen sowie der in dieser Zusammenfassung genannten Unterlagen und Aufzeichnungen.

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