ANHANG II VO (EU) 2022/193

Formular für die Weiterleitung einer Zweigstellennotifizierung im Rahmen des Europäischen Passes

Zuständige Behörden des Herkunftsmitgliedstaats:
Bezeichnung der betreffenden Dienststelle:
Generische E-Mail-Adresse der betreffenden Dienststelle (sofern vorhanden):
Name der Kontaktperson:
Telefonnummer:
E-Mail:
Anschrift der zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats:
[Datum]
Ref.:
Weiterleitung einer Zweigstellennotifizierung
[Zu übermitteln sind folgende Angaben:

Name und nationaler Referenzcode des Kreditinstituts laut Kreditinstitutsregister der EBA;

LEI des Kreditinstituts;

Für die Zulassung und Beaufsichtigung des Kreditinstituts zuständige Behörden;

Erklärung, wonach das Kreditinstitut im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätig werden will, unter Angabe des Datums, an dem die als vollständig und richtig bewertete Notifizierung im Rahmen des Europäischen Passes eingegangen ist;

Name und Kontaktdaten der für die Verwaltung der Zweigstelle zuständigen Personen;

Namen und Kontaktdaten des Einlagensicherungs- und des Anlegerschutzsystems der Union, deren Mitglied das Institut ist, und das die Tätigkeiten und Dienstleistungen der Zweigstelle abdeckt.]

[Kontaktdaten]

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