ANHANG II VO (EU) 2022/195
Die Anhänge I, III und VIII werden wie folgt geändert:
- 1.
- in Anhang I wird die Erläuterung 110 gestrichen.
- 2.
-
in Anhang I ( „MUSTER FÜR EINEN BESCHREIBUNGSBOGEN FÜR DIE EU-TYPGENEHMIGUNG VON FAHRZEUGEN, SYSTEMEN, BAUTEILEN ODER SELBSTSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN” ) erhält Nummer 0.2.2.1 folgende Fassung:
- 0.2.2.1.
-
Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte des Basisfahrzeugs (ggf. Bereich eingeben) (1):
Tatsächliche Masse des endgültigen Fahrzeugs: ...
Technisch zulässige Gesamtmasse des endgültigen Fahrzeugs in beladenem Zustand (in kg): ...
Querschnittsfläche beim endgültigen Fahrzeug (in cm2): ...
Rollwiderstand (in kg/t): ...
Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): ...;
- 3.
-
Anhang III wird wie folgt berichtigt:
- a)
-
in Muster D Abschnitt 1 wird Nummer 0.10 wie folgt berichtigt:
- (1)
- „Erläuterung 107” wird ersetzt durch: „Erläuterung 108”
- (2)
- „Erläuterung 108” wird ersetzt durch: „Erläuterung 109”
- b)
-
Anlage 1 wird wie folgt berichtigt:
- (1)
-
Unter Klasse M2 erhält Nummer 37 die folgende Fassung:
- 37.
- Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: … kPa
- (2)
-
Unter Klasse M3 erhält Nummer 37 die folgende Fassung:
- 37.
- Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: … kPa
- (3)
-
Unter Klasse N2 erhält Nummer 37 die folgende Fassung:
- 37.
- Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: … kPa
- (4)
-
Unter Klasse N3 erhält Nummer 37 die folgende Fassung:
- 37.
- Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: … kPa
- (5)
-
Die Klassen O1/O2 werden wie folgt berichtigt:
- —
-
Nummer 30.2 erhält folgende Fassung:
- 30.2.
- Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm.;
- —
-
Folgende Nummer 33 wird angefügt:
- 33.
- Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein (4);
- (6)
-
Nummer 34 der Klassen O3/O4 erhält die folgende Fassung:
- 33.
- Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein (4);
- (7)
- In Nummer 48 der Klasse M1 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
- (8)
- In Nummer 48 der Klasse M2 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
- (9)
- In Nummer 48 der Klasse M3 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
- (10)
- In Nummer 48 der Klasse N1 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
- (11)
- In Nummer 48 der Klasse N2 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
- (12)
- In Nummer 48 der Klasse N3 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
- (4)
-
In Anhang VIII wird die Anlage wie folgt berichtigt:
- a)
-
Teil I (Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge) wird wie folgt berichtigt:
- (1)
-
In Teil 2 (Fahrzeugklasse M1) erhält die Überschrift von Nummer 47.1.3.2 folgende Fassung:
- 47.1.3.2.
- f2 in N/(km/h)2: ...;
- (2)
-
Teil 2 (Fahrzeugklasse M2) wird wie folgt berichtigt:
- —
-
In Nummer 28.1 erhält der einleitende Satz über der Tabelle folgende Fassung:
Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) (1);
- —
-
Nummer 47.1.3.2 erhält folgende Fassung:
- 47.1.3.2.
- f2 in N/(km/h)2: ...;
- (3)
-
In Teil 2 (Fahrzeugklasse M3) erhält die dritte Zeile in Nummer 48 folgende Fassung:
- 1.2.
- Prüfverfahren: WHSC (EURO VI);
- (4)
-
In Teil 2 (Fahrzeugklasse N1) erhält die Nummer 47.1.3.2 folgende Fassung:
- 47.1.3.2.
- f2 in N/(km/h)2: ...;
- (5)
-
Teil 2 (Fahrzeugklasse N2) wird wie folgt berichtigt:
- —
-
Nummer 47.1.3.2 erhält folgende Fassung:
- 47.1.3.2.
- f2 in N/(km/h)2: ...;
- —
-
Nummer 49 einleitender Teil erhält folgende Fassung:
CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch (162) (169) (1);
- (6)
-
Teil 2 (Fahrzeugklasse N3) wird wie folgt berichtigt:
- —
-
Nummer 49 erhält folgende Fassung:
- 49.
- CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch (169):
- (7)
-
In Teil 2 (Fahrzeugklassen O1 und O2) erhält die Nummer 34 folgende Fassung:
- 33.
- Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein (4);
- (8)
-
In Teil 2 (Fahrzeugklassen O3 und O4) erhält die Nummer 34 folgende Fassung:
- 33.
- Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein (4);
- b)
-
Teil II „Unvollständige Fahrzeuge” wird wie folgt berichtigt:
- (1)
-
Teil 2 (Fahrzeugklasse M1) wird wie folgt berichtigt:
- —
-
In Nummer 28.1 erhält der einleitende Satz über der Tabelle folgende Fassung:
Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) (1);
- —
-
Nummer 47.1.3.2 erhält folgende Fassung:
- 47.1.3.2.
- f2 in N/(km/h)2: ...;
- (2)
-
Teil 2 (Fahrzeugklasse M2) wird wie folgt berichtigt:
- —
-
Nummer 4 erhält folgende Fassung:
- 4.
- Radstand (157): ... mm;
- —
-
Nummer 47.1.3.2 erhält folgende Fassung:
- 47.1.3.2.
- f2 in N/(km/h)2: ...;
- —
-
In Nummer 48 erhält Satz 3 folgende Fassung:
- 1.2.
- Prüfverfahren: Typ 1 (WLTP-Höchstwerte) oder WHSC (EURO VI) (4):;
- (3)
-
In Teil 2 (Fahrzeugklasse M3) erhält die Nummer 4 folgende Fassung:
- 4.
- Radstand (157): ... mm;
- (4)
-
In Teil 2 (Fahrzeugklasse N1) erhält die Nummer 47.1.3.2 folgende Fassung:
- 47.1.3.2.
- f2 in N/(km/h)2: ...;
- (5)
-
Teil 2 (Fahrzeugklasse N2) wird wie folgt berichtigt:
- —
-
Nummer 47.1.3.2 erhält folgende Fassung:
- 47.1.3.2.
- f2 in N/(km/h)2: ....
- —
-
Nummer 49 erhält folgende Fassung:
- 49.
- „CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch (162) (169) (1):;
- (6)
-
In Teil 2 (Fahrzeugklasse N3) erhält die Nummer 49 folgende Fassung:
- 49.
- CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch (169):
- (7)
-
In Teil 2 (Fahrzeugklassen O1 und O2) erhält die Nummer 34 folgende Fassung:
- 33.
- Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein (4);
- (8)
-
In Teil 2 (Fahrzeugklassen O3 und O4) erhält die Nummer 34 folgende Fassung:
- 33.
- Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: Ja/Nein (4).
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