ANHANG II VO (EU) 2022/195

Die Anhänge I, III und VIII werden wie folgt geändert:

1.
in Anhang I wird die Erläuterung 110 gestrichen.
2.
in Anhang I ( „MUSTER FÜR EINEN BESCHREIBUNGSBOGEN FÜR DIE EU-TYPGENEHMIGUNG VON FAHRZEUGEN, SYSTEMEN, BAUTEILEN ODER SELBSTSTÄNDIGEN TECHNISCHEN EINHEITEN” ) erhält Nummer 0.2.2.1 folgende Fassung:

0.2.2.1.
Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte des Basisfahrzeugs (ggf. Bereich eingeben) (1):

    Tatsächliche Masse des endgültigen Fahrzeugs: ...

    Technisch zulässige Gesamtmasse des endgültigen Fahrzeugs in beladenem Zustand (in kg): ...

    Querschnittsfläche beim endgültigen Fahrzeug (in cm2): ...

    Rollwiderstand (in kg/t): ...

    Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): ...;

3.
Anhang III wird wie folgt berichtigt:

a)
in Muster D Abschnitt 1 wird Nummer 0.10 wie folgt berichtigt:

(1)
„Erläuterung 107” wird ersetzt durch: „Erläuterung 108”
(2)
„Erläuterung 108” wird ersetzt durch: „Erläuterung 109”

b)
Anlage 1 wird wie folgt berichtigt:

(1)
Unter Klasse M2 erhält Nummer 37 die folgende Fassung:

37.
Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: … kPa

(2)
Unter Klasse M3 erhält Nummer 37 die folgende Fassung:

37.
Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: … kPa

(3)
Unter Klasse N2 erhält Nummer 37 die folgende Fassung:

37.
Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: … kPa

(4)
Unter Klasse N3 erhält Nummer 37 die folgende Fassung:

37.
Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: … kPa

(5)
Die Klassen O1/O2 werden wie folgt berichtigt:

Nummer 30.2 erhält folgende Fassung:

30.2.
Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm.;

Folgende Nummer 33 wird angefügt:

33.
Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein (4);

(6)
Nummer 34 der Klassen O3/O4 erhält die folgende Fassung:

33.
Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein (4);

(7)
In Nummer 48 der Klasse M1 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
(8)
In Nummer 48 der Klasse M2 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
(9)
In Nummer 48 der Klasse M3 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
(10)
In Nummer 48 der Klasse N1 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
(11)
In Nummer 48 der Klasse N2 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;
(12)
In Nummer 48 der Klasse N3 werden die Verweise auf Erläuterungen (162), (163) und (164) gestrichen;

(4)
In Anhang VIII wird die Anlage wie folgt berichtigt:

a)
Teil I (Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge) wird wie folgt berichtigt:

(1)
In Teil 2 (Fahrzeugklasse M1) erhält die Überschrift von Nummer 47.1.3.2 folgende Fassung:

47.1.3.2.
f2 in N/(km/h)2: ...;

(2)
Teil 2 (Fahrzeugklasse M2) wird wie folgt berichtigt:

In Nummer 28.1 erhält der einleitende Satz über der Tabelle folgende Fassung:

Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) (1);

Nummer 47.1.3.2 erhält folgende Fassung:

47.1.3.2.
f2 in N/(km/h)2: ...;

(3)
In Teil 2 (Fahrzeugklasse M3) erhält die dritte Zeile in Nummer 48 folgende Fassung:

1.2.
Prüfverfahren: WHSC (EURO VI);

(4)
In Teil 2 (Fahrzeugklasse N1) erhält die Nummer 47.1.3.2 folgende Fassung:

47.1.3.2.
f2 in N/(km/h)2: ...;

(5)
Teil 2 (Fahrzeugklasse N2) wird wie folgt berichtigt:

Nummer 47.1.3.2 erhält folgende Fassung:

47.1.3.2.
f2 in N/(km/h)2: ...;

Nummer 49 einleitender Teil erhält folgende Fassung:

CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch (162) (169) (1);

(6)
Teil 2 (Fahrzeugklasse N3) wird wie folgt berichtigt:

Nummer 49 erhält folgende Fassung:

49.
CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch (169):

(7)
In Teil 2 (Fahrzeugklassen O1 und O2) erhält die Nummer 34 folgende Fassung:

33.
Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein (4);

(8)
In Teil 2 (Fahrzeugklassen O3 und O4) erhält die Nummer 34 folgende Fassung:

33.
Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein (4);

b)
Teil II „Unvollständige Fahrzeuge” wird wie folgt berichtigt:

(1)
Teil 2 (Fahrzeugklasse M1) wird wie folgt berichtigt:

In Nummer 28.1 erhält der einleitende Satz über der Tabelle folgende Fassung:

Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) (1);

Nummer 47.1.3.2 erhält folgende Fassung:

47.1.3.2.
f2 in N/(km/h)2: ...;

(2)
Teil 2 (Fahrzeugklasse M2) wird wie folgt berichtigt:

Nummer 4 erhält folgende Fassung:

4.
Radstand (157): ... mm;

Nummer 47.1.3.2 erhält folgende Fassung:

47.1.3.2.
f2 in N/(km/h)2: ...;

In Nummer 48 erhält Satz 3 folgende Fassung:

1.2.
Prüfverfahren: Typ 1 (WLTP-Höchstwerte) oder WHSC (EURO VI) (4):;

(3)
In Teil 2 (Fahrzeugklasse M3) erhält die Nummer 4 folgende Fassung:

4.
Radstand (157): ... mm;

(4)
In Teil 2 (Fahrzeugklasse N1) erhält die Nummer 47.1.3.2 folgende Fassung:

47.1.3.2.
f2 in N/(km/h)2: ...;

(5)
Teil 2 (Fahrzeugklasse N2) wird wie folgt berichtigt:

Nummer 47.1.3.2 erhält folgende Fassung:

47.1.3.2.
f2 in N/(km/h)2: ....

Nummer 49 erhält folgende Fassung:

49.
„CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch (162) (169) (1):;

(6)
In Teil 2 (Fahrzeugklasse N3) erhält die Nummer 49 folgende Fassung:

49.
CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch (169):

(7)
In Teil 2 (Fahrzeugklassen O1 und O2) erhält die Nummer 34 folgende Fassung:

33.
Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein (4);

(8)
In Teil 2 (Fahrzeugklassen O3 und O4) erhält die Nummer 34 folgende Fassung:

33.
Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: Ja/Nein (4).

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