Artikel 1 VO (EU) 2022/2056
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden Bewirtschaftungs- und Erhaltungsmaßnahmen für die Fischerei in dem unter das Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik fallenden Gebiet, dem die Union gemäß dem Beschluss 2005/75/EG beigetreten ist, und für die unter das Übereinkommen fallenden Fischarten festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.