Artikel 1 VO (EU) 2022/2056

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden Bewirtschaftungs- und Erhaltungsmaßnahmen für die Fischerei in dem unter das Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik fallenden Gebiet, dem die Union gemäß dem Beschluss 2005/75/EG beigetreten ist, und für die unter das Übereinkommen fallenden Fischarten festgelegt.

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