ANHANG IV VO (EU) 2022/2236

Die Tabelle in Anhang V Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 erhält folgende Fassung:

Klasse Einheiten
M1 1500
M2, M3

0 bis zum Tag des Beginns der Anwendung der delegierten Rechtsakte nach Artikel 41 Absatz 5.

Für vollautomatisierte Fahrzeuge, die in kleiner Serie hergestellt werden:

1500 ab dem 6. Dezember 2022

N1 1500
N2, N3

0 bis zum Tag des Beginns der Anwendung der delegierten Rechtsakte nach Artikel 41 Absatz 5.

Für vollautomatisierte Fahrzeuge, die in kleiner Serie hergestellt werden:

1500 ab dem 6. Dezember 2022

O1, O2 0
O3, O4 0

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