Artikel 37 VO (EU) 2022/2343

Schiffe ohne Staatszugehörigkeit

Nimmt ein Schiff oder Luftfahrzeug eines Mitgliedstaats eine Sichtung von Fischereifahrzeugen vor, bei denen der Verdacht oder die Sicherheit besteht, dass sie keine Staatszugehörigkeit besitzen und möglicherweise auf Hoher See des Zuständigkeitsbereichs fischen, so meldet dieser Mitgliedstaat die Sichtung der Kommission oder einer von ihr benannten Stelle. Die Kommission oder die von ihr benannte Stelle leitet die Informationen unverzüglich an das IOTC-Sekretariat weiter.

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