ANHANG 10 VO (EU) 2022/2343

Angaben, die von Schiffen für den Hafenzugang vorab zur Verfügung gestellt werden müssen

1.
Gewünschter Anlaufhafen
2.
Hafenstaat
3.
Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft
4.
Zweck(e)
5.
Letzter Anlaufhafen und Datum
6.
Name des Schiffs
7.
Flaggenstaat
8.
Schiffstyp
9.
Internationales Rufzeichen
10.
Kontaktinformationen des Schiffs
11.
Schiffseigner
12.
Schiffszertifikat oder Registriernummer
13.
IMO-Nummer, wenn vorhanden
14.
Externe Kennzeichen, wenn vorhanden
15.
IOTC-Nummer
16.
VMS
Nein Ja: National Ja: RFO Typ:
17.
Schiffsabmessungen
Länge Breite Tiefgang
18.
Name und Staatsangehörigkeit des Kapitäns
19.
Gültige Fangerlaubnis(se)
Identifikator Ausgestellt von Gültigkeitsdauer Fanggebiet(e) Arten Fanggeräte
20.
Gültige Umladegenehmigung(en)
Identifikator Ausgestellt von Gültigkeits dauer
Identifikator Ausgestellt von Gültigkeits dauer
21.
Angaben zum Schiff, von dem Fänge umgeladen werden
Datum Ort Name Flaggen staat ID-Nummer Arten Produktform Fanggebiet Menge
22.
Gesamtfänge an Bord
23.
Abzuladende Fänge
Arten Produktform Fanggebiet Menge Menge

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