ANHANG 2 VO (EU) 2022/2343

Leitlinien für die Erstellung von Betriebsplänen für treibende Fischsammelgeräte (DFADs)

Zur Unterstützung der Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem DFAD-Betriebsplan, den die Mitgliedstaaten mit Flotten, die im Zuständigkeitsbereich der IOTC in Verbindung mit DFADs fischen, der Kommission vorlegen müssen, sollte der DFAD-Betriebsplan Folgendes umfassen:
1.
Ziel
2.
Anwendungsbereich

Beschreibung der Anwendung in Bezug auf:

    Schiffstypen sowie Hilfs- und Begleitschiffe

    Anzahl der einzusetzenden DFADs und DFAD-Baken

    Meldeverfahren für das Ausbringen von DFADs

    Verringerung von Beifängen und Verwendungskonzept

    Prüfung des Zusammenwirkens mit anderen Fanggerätarten

    Pläne für die Überwachung und das Auffinden verlorener DFADs

    Erklärung oder Konzept hinsichtlich der „DFAD-Eigentümerschaft”

3.
Institutionelle Vorkehrungen für die Verwaltung der DFAD-Betriebspläne:

    institutionelle Zuständigkeiten

    Antragsverfahren für die Genehmigung des Einsatzes von DFADs und/oder DFAD-Baken

    Pflichten der Schiffseigner und Schiffskapitäne hinsichtlich des Ausbringens und der Verwendung von DFADs und/oder DFAD-Baken

    Strategie für den Austausch von DFADs und/oder DFAD-Baken

    Meldepflichten

4.
Konstruktionsspezifikationen und -anforderungen für DFADs:

    Konstruktionsmerkmale der DFADs (Beschreibung)

    DFAD-Kennungen und -Identifizierungen, einschließlich DFAD-Baken

    Lichtanforderungen

    Radarreflektoren

    Sichtweite

    Funkbojen (Seriennummernanforderung)

    Satelliten-Sender-Empfänger (Seriennummernanforderung)

5.
Relevante Bereiche:

Angaben zu Schongebieten oder Schonzeiten, z. B. Hoheitsgewässer, Schifffahrtsstraßen, Nähe zu handwerklicher Fischerei usw.

6.
Anwendungszeitraum des DFAD-Betriebsplans.
7.
Mittel zur Überwachung und Überprüfung der Durchführung des DFAD-Betriebsplans.
8.
DFAD-Logbuch-Muster (zu erhebende Daten siehe Anhang 3).

Leitlinien für die Erstellung von Betriebsplänen für verankerte Fischsammelgeräte (AFADs)

Zur Unterstützung der Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem AFAD-Betriebsplan, den die Parteien mit Flotten, die im Zuständigkeitsbereich der IOTC in Verbindung mit AFADs fischen, der IOTC vorlegen müssen, sollte der AFAD-Betriebsplan Folgendes umfassen:
1.
Ziel
2.
Anwendungsbereich

Beschreibung der Anwendung in Bezug auf:

a)
Schiffstypen
b)
Anzahl der einzusetzenden AFADs und/oder AFAD-Baken (nach AFAD-Typ)
c)
Meldeverfahren für das Ausbringen von AFADs
d)
Entfernungen zwischen AFADs
e)
Verringerung von Beifängen und Verwendungskonzept
f)
Prüfung des Zusammenwirkens mit anderen Fanggerätarten
g)
Einrichtung von Bestandsverzeichnissen der eingesetzten AFADs unter Angabe der AFAD-Identifizierungen, der Merkmale und der Ausrüstung der einzelnen AFADs gemäß Nummer 4 des vorliegenden Anhangs, Koordinaten der Verankerungsstellen des AFAD, Datum des Setzens, des Verlusts und des neuerlichen Setzens
h)
Pläne für die Überwachung und das Auffinden verlorener AFADs
i)
Erklärung oder Konzept hinsichtlich der „AFAD-Eigentümerschaft”

3.
Institutionelle Vorkehrungen für die Verwaltung der AFAD-Betriebspläne:

a)
institutionelle Zuständigkeiten
b)
Vorschriften für das Setzen und die Nutzung von AFADs
c)
Reparaturen, Instandhaltungsvorschriften und Strategie für den Austausch von AFADs
d)
Datenerhebungssystem
e)
Meldepflichten

4.
Konstruktionsspezifikationen und -anforderungen für AFADs:

a)
Konstruktionsmerkmale der AFADs (Beschreibung sowohl der schwimmenden Struktur als auch der Unterwasserstruktur, mit besonderem Schwerpunkt auf den verwendeten Netzmaterialien)
b)
für das Festmachen verwendete Verankerung
c)
AFAD-Kennungen und -Identifizierungen, einschließlich gegebenenfalls AFAD-Baken
d)
gegebenenfalls Lichtanforderungen
e)
Radarreflektoren
f)
Sichtweite
g)
gegebenenfalls Funkbojen (Seriennummernanforderung)
h)
Satelliten-Sender-Empfänger (Seriennummernanforderung)
i)
Echolot

5.
Relevante Bereiche:

a)
gegebenenfalls Koordinaten der Verankerungsstellen
b)
Angaben zu Schongebieten, z. B. Schifffahrtsstraßen, Meeresschutzgebiete, Schutzgebiete usw.

6.
Mittel zur Überwachung und Überprüfung der Durchführung des AFAD-Betriebsplans.
7.
AFAD-Logbuch-Muster (zu erhebende Daten siehe Anhang IV).

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