Artikel 1 VO (EU) 2022/2399
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird eine Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll (im Folgenden „Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll” ) eingerichtet, die über das Single-Window-System der Europäischen Union für den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich ein integriertes Paket an interoperablen elektronischen Diensten auf Unions- und auf einzelstaatlicher Ebene bereitstellt, um zwischen den nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll und den im Anhang genannten Nichtzollsystemen der Union die Interaktion zu unterstützen und den Informationsaustausch zu verbessern.
In der Verordnung werden Vorschriften für die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll sowie Vorschriften für die digitale Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Verwaltungsbehörden mittels interoperabler Datensätze innerhalb der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll festgelegt.
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