ANHANG II VO (EU) 2022/2472
Informationen über nach dieser Verordnung freigestellte staatliche Beihilfen — Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11
TEIL I
| Beihilfenummer | (wird von der Kommission ausgefüllt) | ||
| Mitgliedstaat | |||
| Referenznummer des Mitgliedstaats | |||
| Region |
Name der Region(en) (NUTS(1)) …… |
Förderstatus (2)
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| Bewilligungsbehörde | Name | ||
| Postanschrift | |||
| Internet-Adresse | |||
| Titel der Beihilfemaßnahme | …… | ||
| Nationale Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat) |
….… ….… |
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| Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme | …..… | ||
| Art der Maßnahme |
Regelung |
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Ad hoc-Beihilfe |
Name des Begünstigten und der Unternehmensgruppe(3), der er angehört | ||
| Änderung einer bestehenden Beihilferegelung oder Ad-hoc-Beihilfe | Beihilfenummer der Kommission | ||
Verlängerung |
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Änderung |
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| Laufzeit(4) |
Regelung |
vom TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ | |
| Tag der Gewährung |
Ad hoc-Beihilfe |
TT/MM/JJJJ | |
| Betroffene Wirtschaftszweige |
Bitte auf Ebene der NACE-Gruppe(5) angeben |
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| Art des Begünstigten |
KMU |
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Große Unternehmen |
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| Mittelausstattung |
Regelung: Gesamtbetrag(6) in Landeswährung ... (in voller Höhe) …… |
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Ad-hoc-Beihilfe: Gesamtbetrag(7) in Landeswährung ... (in voller Höhe) ….… |
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Bei Garantien(8) |
Landeswährung ... (in voller Höhe) …… |
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| Beihilfeinstrument |
Zuschuss/Zinszuschuss |
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Bezuschusste Dienstleistungen |
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Kredit/rückzahlbare Vorschüsse |
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Garantie (gegebenenfalls Verweis auf den Kommissionsbeschluss(9)) |
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Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung |
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…..… Bitte angeben, zu welcher Hauptkategorie das Beihilfeinstrument aufgrund seiner Wirkung/Funktion am besten passt:
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Bei Kofinanzierung durch EU-Fonds |
Name des/der EU-Fonds: …..… …..… |
Höhe des Beitrags (nach EU-Fonds) …… |
Landeswährung ... (in voller Höhe) …… |
TEIL II
Geben Sie bitte an, nach welcher Bestimmung der Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft die Beihilfemaßnahme durchgeführt wird.Hauptziele (Mehrere Ziele sind möglich; in diesem Fall bitte alle Ziele angeben) | Beihilfehöchstintensität in % | Beihilfehöchstbetrag in Landeswährung in voller Höhe |
|---|---|---|
| □Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Primärproduktion (Artikel 14) | ||
| □Beihilfen für die landwirtschaftliche Flurbereinigung (Artikel 15) | ||
| □Investitionsbeihilfen für die Aussiedlung von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden (Artikel 16) | ||
| □Beihilfen für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Artikel 17) | ||
| □Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte und Existenzgründungsbeihilfen für landwirtschaftliche Tätigkeiten (Artikel 18) | ||
| □Gründungsbeihilfen für Erzeugergruppierungen und -organisationen im Agrarsektor (Artikel 19) | ||
| □Beihilfen für die Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen (Artikel 20) | ||
| □Beihilfen für Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen (Artikel 21) | ||
| □Beihilfen für Beratungsdienste (Artikel 22) | ||
| □Beihilfen für Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe (Artikel 23) | ||
| □Beihilfen zur Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Artikel 24) | ||
| □Beihilfen zur Beseitigung von Schäden infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen (Artikel 25) | ||
| Art der einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnisse: |
Bitte angeben: | |
| Zeitraum des Auftretens | TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ | |
| □Beihilfen zu den Kosten für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen oder Pflanzenschädlingen und Beihilfen zur Beseitigung der durch Tierseuchen oder Pflanzenschädlinge entstandenen Schäden (Artikel 26) | ||
| □Beihilfen für den Tierhaltungssektor und Beihilfen für Falltiere (Artikel 27) | ||
| □Beihilfen für die Zahlung von Versicherungsprämien und für Finanzbeiträge für Fonds auf Gegenseitigkeit (Artikel 28) | ||
| □Beihilfen zur Beseitigung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden (Artikel 29) | ||
| □Beihilfen für die Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft (Artikel 30) | ||
| □Beihilfen für Tierwohlverpflichtungen (Artikel 31) | ||
| □Beihilfen für die Zusammenarbeit im Agrarsektor (Artikel 32) | ||
| □Beihilfen zum Ausgleich von Nachteilen im Zusammenhang mit Natura-2000-Gebieten (Artikel 33) | ||
| □Beihilfen für Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen (Artikel 34) | ||
| □Beihilfen für ökologischen/biologischen Landbau (Artikel 35) | ||
| □Beihilfen für Investitionen zur Erhaltung des Kultur- und Naturerbes in landwirtschaftlichen Betrieben oder in Wäldern (Artikel 36) | ||
| □Beihilfen zur Beseitigung von durch Naturkatastrophen im Agrarsektor verursachten Schäden (Artikel 37) | ||
| Art der Naturkatastrophe: |
Bitte angeben: | |
| Zeitraum der Naturkatastrophe: | TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ | |
| □Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen im Agrar- und Forstsektor (Artikel 38) | ||
| □Beihilfen für Kosten, die Unternehmen entstehen, die an Projekten operationeller EIP-Gruppen teilnehmen (Artikel 39) | ||
| □Beihilfen für die Aufforstung und die Anlage von Wäldern (Artikel 41) | ||
| □Beihilfen für Agrarforstsysteme (Artikel 42) | ||
| □Beihilfen für die Vorbeugung von Schäden und die Wiederherstellung von Wäldern (Artikel 43) | ||
| □Beihilfen für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts von Waldökosystemen (Artikel 44) | ||
| □Beihilfen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (Artikel 45) | ||
| □Beihilfen für Waldumwelt- und -klimaleistungen und die Erhaltung von Wäldern (Artikel 46) | ||
| □Beihilfen für Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen im Forstsektor (Artikel 47) | ||
| □Beihilfen für Beratungsdienste im Forstsektor (Artikel 48) | ||
| □Beihilfen für Investitionen in Infrastruktur zur Entwicklung, Modernisierung oder Anpassung im Forstsektor (Artikel 49) | ||
| □Beihilfen für Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (Artikel 50) | ||
| □Erhaltung genetischer Ressourcen in der Forstwirtschaft (Artikel 51) | ||
| □Gründungsbeihilfen für Erzeugergruppierungen und -organisationen im Forstsektor (Artikel 52) | ||
| □Beihilfen für forstliche Flurbereinigung (Artikel 53) | ||
| □Beihilfen für die Zusammenarbeit im Forstsektor (Artikel 54) | ||
| □Beihilfen für Basisdienstleistungen und Infrastruktur in ländlichen Gebieten (Artikel 55) | ||
| □Existenzgründungsbeihilfen für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in ländlichen Gebieten (Artikel 56) | ||
| □Beihilfen für die erstmalige Teilnahme von Landwirten an Qualitätsregelungen für Baumwolle oder Lebensmittel (Artikel 57) | ||
| □Beihilfen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für unter Qualitätsregelungen fallende Baumwolle und Lebensmittel (Artikel 58) | ||
| □Beihilfen für die Zusammenarbeit in ländlichen Gebieten (Artikel 59) | ||
| □Beihilfen für CLLD-Projekte (Artikel 60) |
Fußnote(n):
- (1)
NUTS — Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik. Die Region ist in der Regel auf Ebene 2 anzugeben.
- (2)
Bitte geben Sie an, ob die Beihilfe zugunsten eines Unternehmens gewährt wird, das in einem der vorab festgelegten Gebiete tätig ist. Andernfalls kreuzen Sie bitte das Kästchen „Sonstige” an.
- (3)
Der Begriff des Unternehmens bezeichnet nach den Wettbewerbsvorschriften des AEUV und für die Zwecke dieser Verordnung jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass Einheiten, die (de jure oder de facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden, als ein einziges Unternehmen anzusehen sind.
- (4)
Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung der Beihilfe verpflichten kann.
- (5)
NACE Rev. 2: Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Der Wirtschaftszweig ist in der Regel auf der Ebene der Unternehmensgruppe anzugeben.
- (6)
Bei Beihilferegelungen: Bitte die nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung oder den voraussichtlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente während der gesamten Laufzeit der Regelung angeben.
- (7)
Bei Ad-hoc-Beihilfen: Bitte den Gesamtbetrag der Beihilfe oder des Steuerausfalls angeben.
- (8)
Bei Garantien: Bitte den (Höchst-)Betrag der gesicherten Kredite angeben.
- (9)
Ggf. Verweis auf den Beschluss der Kommission nach Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii dieser Verordnung, mit dem die Methode für die Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents genehmigt wurde.
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Gebiete in äußerster Randlage
Kleinere Inseln des Ägäischen Meeres
Sonstige
Regelung
Ad hoc-Beihilfe
Verlängerung
Änderung
Regelung
Ad hoc-Beihilfe
Bitte auf Ebene der NACE-Gruppe(5) angeben
KMU
Große Unternehmen
Bei Garantien(8)
Zuschuss/Zinszuschuss
Bezuschusste Dienstleistungen
Kredit/rückzahlbare Vorschüsse
Garantie (gegebenenfalls Verweis auf den Kommissionsbeschluss(9))
Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung
Sonstiges (bitte angeben)
Zuschuss
Kredit
Garantie
Steuervergünstigung
Bei Kofinanzierung durch EU-Fonds