Artikel 4 VO (EU) 2022/25
Methoden zur Messung von CMH
Für die Zwecke von Artikel 18 der Verordnung (EU) 2019/2033 erfolgt die Messung von CMH auf Grundlage der folgenden Elemente:
- a)
- der Bilanzen, die die Wertpapierfirma für ihre internen Abgleiche verwendet;
- b)
- der in den Rechnungslegungsunterlagen der Wertpapierfirma enthaltenen Werte.
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