Artikel 4 VO (EU) 2022/25

Methoden zur Messung von CMH

Für die Zwecke von Artikel 18 der Verordnung (EU) 2019/2033 erfolgt die Messung von CMH auf Grundlage der folgenden Elemente:

a)
der Bilanzen, die die Wertpapierfirma für ihre internen Abgleiche verwendet;
b)
der in den Rechnungslegungsunterlagen der Wertpapierfirma enthaltenen Werte.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.