Artikel 27 VO (EU) 2022/2560

Verzerrungen auf dem Binnenmarkt durch den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren

Als drittstaatliche Subventionen, die ein öffentliches Vergabeverfahren verzerren oder zu verzerren drohen, sind drittstaatliche Subventionen zu verstehen, die einen Wirtschaftsteilnehmer in die Lage versetzen, ein in Bezug auf die betreffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen ungerechtfertigt günstiges Angebot einzureichen. Die Beurteilung nach Artikel 4, ob eine Verzerrung auf dem Binnenmarkt vorliegt und ob ein Angebot in Bezug auf die betreffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen ungerechtfertigt günstig ist, beschränkt sich auf das jeweilige öffentliche Vergabeverfahren. Bei der Beurteilung werden nur drittstaatliche Subventionen berücksichtigt, die in den drei Jahren vor der Meldung gewährt wurden.

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