Artikel 2 VO (EU) 2022/301

Die Untersuchung der Kommission, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/863 der Kommission vom 28. Mai 2021 betreffend die mutmaßliche Umgehung der Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von GFF mit Ursprung in Ägypten durch aus Marokko versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnis Marokkos angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren eingeleitet wurde, ist beendet.

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