VO (EU) 2022/301

Durchführungsverordnung (EU) 2022/301 der Kommission vom 24. Februar 2022 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/776 eingeführten endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren bestimmter gewebter und/oder genähter Erzeugnisse aus Glasfasern (glass fibre fabrics, im Folgenden „GFF“) mit Ursprung in der Volksrepublik China (im Folgenden „VR China“) auf aus Marokko versandte Einfuhren von GFF, ob als Ursprungserzeugnis Marokkos angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/776 eingeführten Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von GFF mit Ursprung in Ägypten durch aus Marokko versandte Einfuhren von GFF, ob als Ursprungserzeugnisse Marokkos angemeldet oder nicht

Informationen

Ausfertigungsdatum24.01.2022
FundstelleAbl. 2022/L 046