Artikel 3 VO (EU) 2022/352

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2022 für Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Artikel 2 gilt jedoch ab dem Datum ihres Inkrafttretens.

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