ANHANG II VO (EU) 2022/385

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe

Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b489-eo - Ätherisches Ingweröl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Öl, gewonnen durch Dampfdestillation aus den getrockneten Rhizomen von Zingiber officinale Roscoe.

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Öl, gewonnen durch Dampfdestillation aus den getrockneten Rhizomen von Zingiber officinale Roscoe gemäß der Definition des Europarats(1).

α-Zingiberen: 29-40 %

β-Sesquiphellandren: 8-14 %

ar-Curcumen: 5-12 %

α-Farnesen: 4-10 %

Camphen: 2-10 %

β-Bisabolen: 2-9 %

CAS-Nr.: 8007-08-7 Einecs-Nr.: 283-634-2 FEMA-Nr: 2522 CoE-Nr: 489 Flüssig

Analysemethode (2)

Zur Quantifizierung von alpha-Zingiberen, beta-Sesquiphellandren und ar-Curcumen im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie gekoppelt mit Massenspektrometrie (GC-MS) (Full-Scan-Modus) unter Verwendung der Retention Time Locking (RTL)-Methode (oder Standardsubstanzen der phytochemischen Marker) mit (oder ohne) Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) auf Grundlage der ISO-11024-Standardmethode.

Alle Tierarten - - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

Mastkälber (Milchaustauschfuttermittel): 80 mg;

sonstige Tierarten oder Tierkategorien: 20 mg.

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannten Mengen überschreiten würde.
5.
Die Mischung von ätherischem Ingweröl und anderen zugelassenen Zusatzstoffen aus Zingiber officinale Roscoe ist in Futtermitteln nicht zulässig.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
12.4.2031
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe

Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b489-or - Ingweroleoresin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ingweroleoresin, gewonnen durch Dampfdestillation und Lösungsmittelextraktion aus getrockneten Rhizomen von Zingiber officinale Roscoe.

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ingweroleoresin, gewonnen durch Dampfdestillation und Lösungsmittelextraktion aus getrockneten Rhizomen von Zingiber officinale Roscoe gemäß der Definition des Europarats(3). Ätherisches Öl: 25-30 % Massenanteil Gingerole insgesamt: 0,5-8 % Massenanteil

6-Gingerol

8-Gingerol

10-Gingerol

Shogaole insgesamt: 3-6 % Massenanteil

6-Shogaol

8-Shogaol

Feuchtigkeit und flüchtige Stoffe: 25-30 % Massenanteil CoE-Nr: 489 Flüssig

Analysemethode (4)

Zur Quantifizierung der phytochemischen Marker: Gesamtgingerole und Gesamtshogaole im Futtermittelzusatzstoff (Ingweroleoresin):

Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC) mit spektrofotometrischer (UV-) Detektion — ISO 13685

Masthühner

Legehennen

Masttruthühner

Ferkel

Mastschweine

Sauen

Milchkühe

Mastkälber (Milchaustauschfuttermittel)

Mastrinder

Schafe und Ziegen

Pferde

Kaninchen

Fische

Heimtiere

- - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % und für Milchaustauschfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 5,5 %:

Masthühner: 5 mg;

Legehennen und Kaninchen: 7 mg;

Masttruthühner: 6 mg;

Ferkel: 8 mg;

Mastschweine: 10 mg;

Sauen: 13 mg;

Milchkühe: 12 mg;

Mastkälber (Milchaustauschfuttermittel): 21 mg;

Mastrinder: 19 mg;

Schafe, Ziegen, Pferde und Fische: 20 mg;

Heimtiere: 1 mg.

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannten Mengen überschreiten würde.
5.
Die Mischung von Ingweroleoresin und anderen zugelassenen Zusatzstoffen aus Zingiber officinale Roscoe ist in Futtermitteln nicht zulässig.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
12.4.2031
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe

Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b489-t - Ingwertinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ingwertinktur, gewonnen durch Extraktion aus mahlgetrockneten Rhizomen von Zingiber officinale Roscoe unter Verwendung eines Wasser-Ethanol-Gemisches.

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ingwertinktur, gewonnen durch Extraktion aus mahlgetrockneten Rhizomen von Zingiber officinale Roscoe unter Verwendung eines Wasser-Ethanol-Gemisches gemäß der Definition des Europarats(5). Lösungsmittel (Ethanol/Wasser, 90/10): 97-98 % Massenanteil Trockenmasse: 2-3 % Massenanteil Gingerole insgesamt: 0,14-0,11 % Massenanteil

6-Gingerol

8-Gingerol

10-Gingerol

Shogaole insgesamt: 0,043-0,031 % Massenanteil

6-Shogaol

8-Shogaol

Analysemethode (6)

Zur Quantifizierung der phytochemischen Marker: Gesamtgingerole und Gesamtshogaole im Futtermittelzusatzstoff (Ingwertinktur):

Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC) mit spektrofotometrischer (UV-) Detektion — ISO 13685

Pferde

Hunde

- - -
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

Pferde 1,58 ml

Hunde 1,81 ml

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannten Mengen überschreiten würde.
5.
Die Mischung von Ingwertinktur und anderen zugelassenen Zusatzstoffen aus Zingiber officinale Roscoe ist in Futtermitteln nicht zulässig.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen und durch Haut- oder Augenkontakt zu verhüten. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen, zu tragen.
12.4.2031

Fußnote(n):

(1)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

(3)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(4)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

(5)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(6)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.