Artikel 1 VO (EU) 2022/44
Gegenstand
In dieser Verordnung werden die Kriterien für die Festsetzung der Höhe der im Fall von schwerwiegenden Verstößen gegen die GFP-Vorschriften vorzunehmenden Finanzkorrektur und die Kriterien für die Anwendung von Pauschalsätzen gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2021/1139 festgelegt.
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