Artikel 1 VO (EU) 2022/45

Verstöße

Die Verstöße eines Mitgliedstaats gegen die Vorschriften im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), die gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2021/1139 zu einer Unterbrechung der Zahlungsfrist für einen Zahlungsantrag führen können, sind im Anhang dieser Verordnung aufgeführt.

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