Artikel 1 VO (EU) 2022/462

Das Unternehmen „Γρηγορίου Β.Ε. Λτδ” (Grigoriou B.E. Ltd) wird ermächtigt, den eingetragenen Namen „Λουκάνικο Πιτσιλιάς” (Loukaniko Pitsilias) während eines Übergangszeitraums bis zum 1. März 2026 zu verwenden. Dieser Übergangszeitraum beginnt rückwirkend am 2. März 2021.

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