Artikel 1 VO (EU) 2022/54
Artikel 177 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Der Titel erhält folgende Fassung:
Artikel 177
Zusätzliche Anforderungen an den Eingang in die Union von bestimmten Huftieren, die aus der Union stammen, zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausstellungen, Vorführungen oder Shows in ein Drittland, Gebiet oder eine Zone derselben und anschließend wieder zurück in die Union verbracht werden. - 2.
-
Folgender Absatz wird angefügt:
(3) Abweichend von Artikel 11 dürfen Sendungen von Rindern, Schafen und Ziegen, die aus der Union stammen und für einen Zeitraum von höchstens 15 Tagen in ein Drittland, Gebiet oder eine Zone derselben verbracht wurden, um an Veranstaltungen, Ausstellungen, Vorführungen oder Shows (im Folgenden die „Veranstaltung” ) teilzunehmen, aus diesem Drittland oder Gebiet in die Union verbracht werden, sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:
- a)
- das Drittland, Gebiet oder die Zone derselben, in dem/der die Veranstaltung stattfindet, ist für den Eingang dieser bestimmten Tierarten in die Union gelistet;
- b)
-
der Betrieb, in dem die Veranstaltung stattfindet:
- i)
- erfüllt die Anforderungen gemäß Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b an Betriebe, die Auftriebe von Huftieren durchführen;
- ii)
- hält bei Ankunft der Sendung im Betrieb und während der gesamten Dauer der Veranstaltung nur Rinder, Schafe oder Ziegen, die alle einschlägigen Anforderungen des Unionsrechts für den Eingang solcher Tiere in die Union erfüllen;
- c)
- der Versand der Sendung von Tieren aus der Union zu dem Betrieb gemäß Buchstabe b und aus diesem Betrieb zurück in die Union erfolgt in Transportmitteln, die die allgemeinen Anforderungen an Transportmittel für Landtiere gemäß Artikel 17 erfüllen, und ohne Entladung in einem anderen Drittland, Gebiet oder einer Zone derselben;
- d)
- die Tiere der Sendung kamen ab dem Zeitpunkt der Verladung zum Versand aus der Union zu dem Betrieb gemäß Buchstabe b und während der gesamten Dauer der Veranstaltung bis zu ihrer Rückkehr in die Union nicht mit anderen Tieren mit niedrigerem Gesundheitsstatus in Berührung.
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