ANHANG VO (EU) 2022/556

Beschreibung der Waren Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Eine als „Kompositsystem für die Zahnrestauration” beschriebene Warenzusammenstellung, für den Einzelverkauf aufgemacht in einer Pappschachtel, in der alle Bestandteile zusammen mit einer Gebrauchsanweisung enthalten sind.

Die Zusammenstellung besteht aus:

30064000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 4 f) zu Kapitel 30 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3006 und 30064000.

Eine Einreihung in die Position 9021 ist ausgeschlossen, da es sich bei der Ware nicht um eine vorgefertigte Ware (wie beispielsweise eine Krone) handelt, die — im Allgemeinen unauffällig — ein fehlerhaftes Körperteil ganz oder teilweise ersetzen soll (siehe auch die HS-Erläuterung zur Position 9021, Abschnitt III erster Absatz und Teil B), Ziffer 4) und Unterabsatz 2, erster Satz).

Die in Spritzen abgefüllten Kompositmaterialien sind die Bestandteile, die der Ware ihren wesentlichen Charakter verleihen. Sie können in der Zahnheilkunde als Zahnfüllstoffe verwendet werden, die unter die Position 3006 fallen (Anmerkung 4 f) zu Kapitel 30, siehe auch die oben genannte HS-Erläuterung zu Position 9021, Abschnitt III, Teil B), Unterabsatz 2, erster Satz).

Eine Einreihung in die Positionen 3824 oder 3906 ist ausgeschlossen, da die Ware genauer von dem Wortlaut der Anmerkung 4 f) zu Kapitel 30 als Zahnfüllstoff erfasst wird.

Folglich ist die Ware als anderer Zahnfüllstoff in den KN-Code 30064000 einzureihen.

Opaker-Pasten

(2 × 2 ml);

Dentin, Halsmasse, Schneide, Transluzenzmasse

(4 × 4 g);

Haftvermittler ( „Metal Photo Primer” )

(1 × 7 ml);

Pinsel (1 Griff + 10 Köpfe);

Anmischschalen für den einmaligen Gebrauch;

Anmischblock;

Lichtschutzkappe.

Die Pasten aus Kompositmaterial bestehen aus einer Methacrylat-Basis und einem anorganischen Füllstoff und sind in gebrauchsfertigen Spritzen aufgemacht.

Bei dem Haftvermittler handelt es sich um einen Flüssigklebstoff, der zur Verbindung von Metallen und Kompositmaterialien dient.

Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind für die Verwendung in der Zahnheilkunde zur Herstellung von (provisorischen und dauerhaften) Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Veneers und Jacketkronen für den Frontzahnbereich sowie zur Reparatur von Zahnrestaurationen und als Zahnfüllungen bestimmt.

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