Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2022/556

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. April 2022

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Gerassimos Thomas

Generaldirektor

Generaldirektion Steuern und Zollunion

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