Artikel 36 VO (EU) 2022/868

Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

In der Tabelle in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1724 erhält der Eintrag „Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens” folgende Fassung:

Lebensereignisse Verfahren Erwartete Ergebnisse, gegebenenfalls vorbehaltlich einer Bewertung des Antrags durch die zuständige Behörde gemäß nationalen Rechtsvorschriften
Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens Meldung einer Geschäftstätigkeit, Zulassung zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit, Änderung einer Geschäftstätigkeit und Einstellung einer Geschäftstätigkeit ausgenommen Insolvenz- oder Liquidationsverfahren, ausgenommen der erstmaligen Eintragung einer Geschäftstätigkeit in das Unternehmens-Register, und ausgenommen Eintragungen im Rahmen des Verfahren zur Gründung von — oder späteren Anmeldungen oder Einreichungen von Meldungen von — Gesellschaften oder Unternehmen im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 AEUV Bestätigung des Eingangs der Meldung oder Änderung einer Geschäftstätigkeit oder des Antrags auf Genehmigung der Geschäftstätigkeit
Registrierung eines Arbeitgebers (einer natürlichen Person) bei obligatorischen Versorgungs- und Versicherungssystemen Bestätigung der Registrierung oder Sozialversicherungs-Kennnummer
Registrierung von Beschäftigten bei obligatorischen Versorgungs- und Versicherungssystemen Bestätigung der Registrierung oder Sozialversicherungs-Kennnummer
Einreichung einer Körperschaftsteuererklärung Bestätigung des Eingangs der Erklärung
Meldung an die Sozialversicherungssysteme bei Beendigung des Vertrags mit einem Beschäftigten, ausgenommen bei Verfahren zur kollektiven Beendigung von Arbeitnehmerverträgen Bestätigung des Eingangs der Meldung
Zahlung von Sozialbeiträgen für Beschäftigte Empfangs- oder andere Art der Bestätigung der Zahlung der Sozialbeiträge für Beschäftigte
Anmeldung eines Anbieters von Datenvermittlungsdiensten Bestätigung des Eingangs der Anmeldung
Eintragung als in der Union anerkannte datenaltruistische Organisation Bestätigung der Eintragung

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