Artikel 19 VO (EU) 2022/869
Anleitung bezüglich der Kriterien für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Union
Die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Verordnung genannten spezifischen Kriterien und die in Artikel 4 Absatz 5 dieser Verordnung genannten Parameter gelten für die Festlegung von Kriterien für die Gewährung der finanziellen Unterstützung der Union, die in der Verordnung (EU) 2021/1153 vorgesehen ist. Für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter Artikel 24 dieser Verordnung fallen, finden die Kriterien Marktintegration, Versorgungssicherheit, Wettbewerb und Nachhaltigkeit Anwendung.
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