ANHANG I VO (EU) 2022/869
VORRANGIGE ENERGIEINFRASTRUKTURKORRIDORE UND -GEBIETE (gemäß Artikel 1 Absatz 1)
Diese Verordnung gilt für die folgenden transeuropäischen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete:
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1.
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VORRANGIGE STROMKORRIDORE
- 1.
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Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa ( „NSI West Electricity” ): Verbindungsleitungen zwischen Mitgliedstaaten dieses Raums und mit dem Mittelmeerraum, einschließlich der Iberischen Halbinsel, insbesondere um Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu integrieren, die Binnennetzinfrastruktur zur Förderung der Marktintegration in diesem Raum auszubauen und die Isolation der Insel Irland zu beenden und um die notwendige Onshore-Verlängerung von Offshore-Netzen für erneuerbare Energien und die Verstärkung der inländischen Netze sicherzustellen, die erforderlich ist, um ein angemessenes und verlässliches Übertragungsnetz zu gewährleisten und Binnenstaaten mit Offshore-Strom zu versorgen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich und Portugal.
- 2.
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Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ( „NSI East Electricity” ): Verbindungsleitungen und Binnenleitungen in Nord-Süd- sowie in Ost-West-Richtung zur Vervollständigung des Binnenmarkts und zur Integration der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, um die Isolation Zyperns zu beenden und um die notwendige Onshore-Verlängerung von Offshore-Netzen für erneuerbare Energien und die Verstärkung der inländischen Netze sicherzustellen, die erforderlich ist, um ein angemessenes und verlässliches Übertragungsnetz zu gewährleisten und Binnenstaaten mit Offshore-Strom zu versorgen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien und Slowakei.
- 3.
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Stromverbundplan für den baltischen Energiemarkt ( „BEMIP Electricity” ): Verbindungsleitungen zwischen Mitgliedstaaten und Binnenleitungen im Ostseeraum zur Förderung der Marktintegration und der Integration immer höherer Anteile erneuerbarer Energien in der Region.
Betroffene Mitgliedstaaten: Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Finnland und Schweden.
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2.
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VORRANGIGE OFFSHORE-NETZKORRIDORE
- 4.
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Offshore-Netze der nördlichen Meere ( „NSOG” ): Ausbau der Offshore-Stromnetze, Ausbau der integrierten Offshore-Strom- und gegebenenfalls Wasserstoffnetze und der entsprechenden Verbindungsleitungen in der Nordsee, in der Irischen See, in der Keltischen See, im Ärmelkanal und in angrenzenden Meeren, um Strom und gegebenenfalls Wasserstoff aus erneuerbaren Offshore-Energiequellen zu den Verbrauchs- und Speicherzentren zu transportieren oder den grenzüberschreitenden Austausch erneuerbarer Energie auszubauen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Schweden.
- 5.
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Offshore-Netz-Verbundplan für den baltischen Energiemarkt ( „BEMIP Offshore” ): Ausbau der Offshore-Stromnetze, Ausbau der integrierten Offshore-Strom- und gegebenenfalls Wasserstoffnetze, und der entsprechenden Verbindungsleitungen in der Ostsee und in angrenzenden Meeren, um Strom und gegebenenfalls Wasserstoff aus erneuerbaren Offshore-Energiequellen zu den Verbrauchs- und Speicherzentren zu transportieren oder den grenzüberschreitenden Austausch erneuerbarer Energie auszubauen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Finnland und Schweden.
- 6.
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Offshore-Netze im Süden und Westen ( „SW Offshore” ) Ausbau der Offshore-Stromnetze, Ausbau der integrierten Offshore-Strom- und gegebenenfalls Wasserstoffnetze, und der entsprechenden Verbindungsleitungen im Mittelmeer, einschließlich im Golf von Cadiz, und in angrenzenden Meeren, um Strom oder gegebenenfalls Wasserstoff aus erneuerbaren Offshore-Energiequellen zu den Verbrauchs- und Speicherzentren zu transportieren oder den grenzüberschreitenden Austausch erneuerbarer Energie auszubauen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Malta und Portugal.
- 7.
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Offshore-Netze im Süden und Westen ( „SE Offshore” ) Ausbau der Offshore-Stromnetze, Ausbau der integrierten Offshore-Strom- und gegebenenfalls Wasserstoffnetze, und der entsprechenden Verbindungsleitungen im Mittelmeer, im Schwarzen Meer und in angrenzenden Meeren, um Strom oder gegebenenfalls Wasserstoff aus erneuerbaren Offshore-Energiequellen zu den Verbrauchs- und Speicherzentren zu transportieren oder den grenzüberschreitenden Austausch erneuerbarer Energie auszubauen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Italien, Zypern, Rumänien und Slowenien.
- 8.
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Atlantische Offshore-Netze: Ausbau des Offshore-Stromnetzes, Ausbau des integrierten Offshore-Stromnetzes und der entsprechenden Verbindungsleitungen im Nordatlantik, um Strom aus erneuerbaren Offshore-Energiequellen zu den Verbrauchs- und Speicherzentren zu transportieren und den grenzüberschreitenden Stromaustausch auszubauen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Irland, Spanien, Frankreich und Portugal.
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3.
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VORRANGIGE KORRIDORE FÜR WASSERSTOFF UND ELEKTROLYSEURE
- 9.
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Wasserstoffverbindungsleitungen in Westeuropa ( „HI West” ): Wasserstoffinfrastruktur und Umwidmung von Gasinfrastruktur zur Förderung der Schaffung einer integrierten Grundstruktur für Wasserstoff, mit der die Länder der Region direkt oder indirekt (über die Verbindung mit einem Drittland) verbunden werden, ihr spezifischer Infrastrukturbedarf für Wasserstoff gedeckt und die Schaffung eines unionsweiten Netzes für den Wasserstofftransport unterstützt wird und darüber hinaus in Bezug auf Inseln und Inselnetze die Isolation im Energiebereich verringert wird, innovative und andere Lösungen unterstützt werden, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die erhebliche positive Auswirkungen auf die energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 haben, und erheblich zur Nachhaltigkeit des Inselenergiesystems und des Energiesystems der Union beigetragen wird.
Elektrolyseure: Unterstützung der Einführung von Strom-zu-Gas-Anwendungen, um die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu fördern und einen Beitrag zum sicheren, effizienten und zuverlässigen Netzbetrieb und zur intelligenten Integration des Energienetzes zu leisten und darüber hinaus in Bezug auf Inseln und Inselnetze innovative und andere Lösungen zu unterstützen, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die erhebliche positive Auswirkungen auf die energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 haben, und erheblich zur Nachhaltigkeit des Inselenergiesystems und des Energiesystems der Union beizutragen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich und Portugal.
- 10.
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Wasserstoffverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ( „HI East” ): Wasserstoffinfrastruktur und Umwidmung von Gasinfrastruktur zur Förderung der Schaffung einer integrierten Grundstruktur für Wasserstoff, mit der die Länder der Region direkt oder indirekt (über die Verbindung mit einem Drittland) verbunden werden, ihr spezifischer Infrastrukturbedarf für Wasserstoff gedeckt und die Schaffung eines unionsweiten Netzes für den Wasserstofftransport unterstützt wird und darüber hinaus in Bezug auf Inseln und Inselnetze die Isolation im Energiebereich verringert wird, innovative und andere Lösungen unterstützt werden, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die erhebliche positive Auswirkungen auf die energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 haben, und erheblich zur Nachhaltigkeit des Inselenergiesystems und des Energiesystems der Union beigetragen wird.
Elektrolyseure: Unterstützung der Einführung von Strom-zu-Gas-Anwendungen, um die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu fördern und einen Beitrag zum sicheren, effizienten und zuverlässigen Netzbetrieb und zur intelligenten Integration des Energienetzes zu leisten und darüber hinaus in Bezug auf Inseln und Inselnetze innovative und andere Lösungen zu unterstützen, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die erhebliche positive Auswirkungen auf die energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 haben, und erheblich zur Nachhaltigkeit des Inselenergiesystems und des Energiesystems der Union beizutragen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei.
- 11.
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Wasserstoffverbundplan für den baltischen Energiemarkt ( „BEMIP Hydrogen” ): Wasserstoffinfrastruktur und Umwidmung von Gasinfrastruktur zur Förderung der Schaffung einer integrierten Grundstruktur für Wasserstoff, mit der die Länder der Region direkt oder indirekt (über die Verbindung mit einem Drittland) verbunden werden, ihr spezifischer Infrastrukturbedarf für Wasserstoff gedeckt und die Schaffung eines unionsweiten Netzes für den Wasserstofftransport unterstützt wird und darüber hinaus in Bezug auf Inseln und Inselnetze die Isolation im Energiebereich verringert wird, innovative und andere Lösungen unterstützt werden, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die erhebliche positive Auswirkungen auf die energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 haben, und erheblich zur Nachhaltigkeit des Inselenergiesystems und des Energiesystems der Union beigetragen wird.
Elektrolyseure: Unterstützung der Einführung von Strom-zu-Gas-Anwendungen, um die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu fördern und einen Beitrag zum sicheren, effizienten und zuverlässigen Netzbetrieb und zur intelligenten Integration des Energienetzes zu leisten und darüber hinaus in Bezug auf Inseln und Inselnetze innovative und andere Lösungen zu unterstützen, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die erhebliche positive Auswirkungen auf die energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 haben, und erheblich zur Nachhaltigkeit des Inselenergiesystems und des Energiesystems der Union beizutragen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Finnland und Schweden.
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4.
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VORRANGIGE THEMATISCHE GEBIETE
- 12.
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Realisierung intelligenter Stromnetze: Einführung von Technologien für intelligente Netze in der gesamten Union, um das Verhalten und die Handlungen aller an das Stromnetz angeschlossenen Nutzer auf effiziente Weise zu integrieren, insbesondere die Erzeugung großer Strommengen aus erneuerbaren oder dezentralen Energiequellen und die Laststeuerung auf Kundenseite, Energiespeicherung, Elektrofahrzeuge und andere Flexibilitätsquellen und darüber hinaus in Bezug auf Inseln und Inselnetze die Isolation im Energiebereich zu verringern, innovative und andere Lösungen zu unterstützen, an denen mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die erhebliche positive Auswirkungen auf die energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 haben, und erheblich zur Nachhaltigkeit des Inselenergiesystems und des Energiesystems der Union beizutragen.
Betroffene Mitgliedstaaten: alle.
- 13.
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Grenzüberschreitendes Kohlendioxidnetz: Entwicklung einer Infrastruktur für den Transport und die Speicherung von Kohlendioxid zwischen den Mitgliedstaaten und benachbarten Drittländern für die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid aus Industrieanlagen zum Zwecke der dauerhaften geologischen Speicherung sowie die Nutzung von Kohlendioxid für synthetische Brenngase, was zur dauerhaften Neutralisierung von Kohlendioxid führt.
Betroffene Mitgliedstaaten: alle.
- 14.
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Intelligente Gasnetze: Einführung von Technologien für intelligente Gasnetze in der gesamten Union, um eine Vielzahl CO2-armer und insbesondere erneuerbarer Gasquellen effizient in das Gasnetz zu integrieren und den Einsatz innovativer und digitaler Lösungen für das Netzmanagement sowie die intelligente Integration des Energiesektors und die Laststeuerung zu fördern, einschließlich der damit verknüpften materiellen Nachrüstung, wenn diese Nachrüstung für das Funktionieren der Ausrüstung und der Anlagen zur Integration CO2-armer und insbesondere erneuerbarer Gase unentbehrlich ist.
Betroffene Mitgliedstaaten: alle.
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