Artikel 28 VO (EU) 2022/996
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar.
Artikel 11 Absatz 1 gilt ab dem 1. Januar 2027.
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