Artikel 72 VO (EU) 2023/1070
Gemeinsame Komponente des CRMS
(1) Das CRMS bietet die Möglichkeit, dass Formulare für Informationen über Risiken und Feedback-Formulare zu den Ergebnissen der Risikoanalysen und Kontrollen online im System ausgefüllt, für die Berichterstattung verarbeitet und im System gespeichert werden. Autorisierte Nutzer können die Formulare abrufen und für nationale Risikomanagement- und Kontrollzwecke verwenden.
(2) Das CRMS sieht Kommunikationsmechanismen vor, die es den Nutzern (einzeln oder als Teil einer Organisationseinheit) ermöglichen, Informationen über Risiken bereitzustellen und auszutauschen, spezifische Anfragen anderer Nutzer zu beantworten und der Kommission Sachverhalte und Analysen der Ergebnisse ihrer Maßnahmen im Zuge der Umsetzung gemeinsamer Risikokriterien, vorrangiger Kontrollmaßnahmen und des Krisenmanagements zur Verfügung zu stellen.
(3) Das CRMS sieht Tools vor, die die Analyse und Aggregierung von Daten aus den in den Systemen gespeicherten Risikoinformationsblättern ermöglichen.
(4) Das CRMS bietet eine Plattform, auf der Informationen, einschließlich Leitfäden, Informationen und Daten über Nachweistechnologien sowie Links zu anderen Datenbanken, die für das Risikomanagement und die Kontrollen relevant sind, gespeichert und autorisierten Nutzern zu Risikomanagement- und Kontrollzwecken zur Verfügung gestellt werden.
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