Artikel 96 VO (EU) 2023/1070
Zentrales PoUS-System
(1) Das zentrale PoUS-System wird von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit eingereichten T2L/T2LF-Dokumenten und Warenmanifesten genutzt.
(2) Das zentrale PoUS-System muss mit dem spezifischen Unternehmerportal der EU für PoUS interoperabel sein.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.