Artikel 96 VO (EU) 2023/1070

Zentrales PoUS-System

(1) Das zentrale PoUS-System wird von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit eingereichten T2L/T2LF-Dokumenten und Warenmanifesten genutzt.

(2) Das zentrale PoUS-System muss mit dem spezifischen Unternehmerportal der EU für PoUS interoperabel sein.

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