Präambel VO (EU) 2023/1090

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 50 Absätze 1 und 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die EU ist Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik (im Folgenden das „NAFO-Übereinkommen” ), das mit der Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates(2) angenommen wurde.
(2)
Das Europäische Parlament und der Rat haben die Verordnung (EU) 2019/833 erlassen, um die Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen (CEM) der NAFO in EU-Recht umzusetzen.
(3)
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission(3) wurde die Verordnung (EU) 2019/833 durch eine Reihe von Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der NAFO ergänzt.
(4)
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/989 der Kommission(4) wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 durch von der NAFO bei ihrer Jahrestagung 2019 angenommene Maßnahmen geändert.
(5)
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/860 der Kommission(5) wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 durch von der NAFO bei ihrer Jahrestagung 2020 angenommene Maßnahmen geändert.
(6)
Mit der Verordnung (EU) 2021/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates(6) wurde die Verordnung (EU) 2019/833 durch von der NAFO bei ihren Jahrestagungen 2019 und 2020 angenommene Maßnahmen geändert.
(7)
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1281 der Kommission(7) wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 durch von der NAFO bei ihrer Jahrestagung 2021 angenommene Maßnahmen geändert.
(8)
Mit der Verordnung (EU) 2022/2037 des Europäischen Parlaments und des Rates(8) wurde die Verordnung (EU) 2019/833 durch von der NAFO bei ihrer Jahrestagung 2021 angenommene Maßnahmen geändert.
(9)
Auf ihrer Jahrestagung im September 2022 änderte die NAFO ihre CEM mit Aktualisierungen der Beschränkungen für Forschungsschiffe, Kontrollmaßnahmen für Anlandungen oder Umladungen von Kabeljaufängen aus der Division 3M, der Streichung der Bestimmungen über die Berichterstattung über Beobachterprogramme und durch Hinzufügung eines Querverweises in das Fischereilogbuch.
(10)
Diese Änderungen sollten auch in Unionsrecht umgesetzt werden. Die Verordnung (EU) 2019/833 und die Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 141 vom 28.5.2019, S. 1.

(2)

Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates vom 28. Dezember 1978 über den Abschluss des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 378 vom 30.12.1978, S. 1).

(3)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (ABl. L 34 vom 6.2.2020, S. 1).

(4)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/989 der Kommission vom 27. April 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 in Bezug auf bestimmte Vorschriften und Anhänge der Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) (ABl. L 221 vom 10.7.2020, S. 5).

(5)

Delegierte Verordnung (EU) 2021/860 der Kommission vom 23. März 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 in Bezug auf einen Anhang der Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (ABl. L 190 vom 31.5.2021, S. 19).

(6)

Verordnung (EU) 2021/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/833 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (ABl. L 274 vom 30.7.2021, S. 32).

(7)

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1281 der Kommission vom 4. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission in Bezug auf bestimmte Vorschriften und Anhänge der Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) (ABl. L 195 vom 22.7.2022, S. 21).

(8)

Verordnung (EU) 2022/2037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/833 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 11).

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