ANHANG I VO (EU) 2023/1127
Nicht erschöpfende Liste der operativen und administrativen Ausgaben
Für die Zwecke des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe b können folgende Elemente im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der in Artikel 43 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 genannten Aufgaben berücksichtigt werden:
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eine vorsichtige Schätzung aller Dienstreisen, die in Ausübung der der Kommission gemäß Kapitel IV Abschnitt 4 der Verordnung (EU) 2022/2065 übertragenen Befugnisse durchgeführt werden, unter Berücksichtigung der geschätzten Zahl der benannten Dienste;
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geschätzte Kosten der Präsenzsitzungen des Europäischen Gremiums für digitale Dienste gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065;
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geplante Teilnahme an Sitzungen oder Veranstaltungen in Bezug auf die Entwicklung von Sachkenntnis und Kapazitäten im Zusammenhang mit der Überwachung neu aufkommender und systemischer Probleme oder Organisation solcher Sitzungen oder Veranstaltungen;
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eine vorsichtige Schätzung für Studien und externe Berater, die sich auf einen bestimmten benannten Dienst, einschließlich dessen Prüfungen, oder die Analyse einer bestimmten Risikokategorie beziehen, die sich aus der von den benannten Diensten gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2022/2065 vorzunehmenden Risikobewertung ergibt;
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bestehende oder geplante Vereinbarungen zwischen Kommissionsdienststellen und Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union oder nationalen Behörden über die Analyse, die der aufsichtlichen Kontrolle benannter Dienste zugrunde liegt;
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Entwicklung oder Nutzung digitaler Instrumente oder Umgebungen, einschließlich Software und APIs, die speziell für die Analyse, Überwachung und Erprobung der Funktionsweise eines benannten Dienstes konzipiert sind, um die Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2065 sicherzustellen;
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eine vorsichtige Schätzung für den Zugang zu Datenbanken und die Durchführung von Erhebungen zur Ermittlung der zu benennenden Dienste und zur Bewertung der Auswirkungen der Funktionsweise benannter Dienste in Bezug auf die durch die Verordnung (EU) 2022/2065 geregelten Aspekte;
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eine vorsichtige Schätzung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Einrichtung, dem Erwerb, der Lizenzierung, dem Abonnement, der Entwicklung, der Pflege und dem Betrieb des Informationsaustauschsystems gemäß Artikel 85 der Verordnung (EU) 2022/2065 und der von der Kommission gemäß Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2065 verwalteten Datenbank.
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