Artikel 1 VO (EU) 2023/1159

(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Sperrholz aus Okoumé, definiert als Sperrholz ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus Okoumé, ohne Dauerbeschichtung aus einem anderen Material, mit Ursprung in der VR China, das derzeit unter dem KN-Code ex44123110 (TARIC-Code 4412311010) eingereiht wird.

(2) Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende Antidumpingzölle auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen Zollsatz TARIC-Zusatzcode
Nantong Zongyi Plywood Co. Ltd Xingdong Town, Tongzhou City, Provinz Jiangsu, Volksrepublik China 9,6 % A526
Zhejiang Deren Bamboo-Wood Technologies Co. Ltd Linhai Economic Development Zone, Zhejiang, Volksrepublik China 23,5 % A527
Zhonglin Enterprise (Dangshan) Co. Ltd Xue Lou Miao Pu, Dangshan County, Provinz Anhui 235323, Volksrepublik China 6,5 % A528
Jiaxing Jinlin Lumber Co. Ltd North of Ganyao Town, Jiashan, Provinz Zhejiang, Volksrepublik China 17 % A529
Alle übrigen Unternehmen 66,7 % A999

(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass das auf dieser Rechnung aufgeführte und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkaufte [Mengenangabe] Sperrholz aus Okoumé von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurde und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.” Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für „alle übrigen Unternehmen” geltende Zollsatz Anwendung.

(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

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