Artikel 12 VO (EU) 2023/1162

Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit der EU-VNBO und von ENTSO (Strom) im Bereich der Datentransparenz

(1) Um in der gesamten EU einen transparenten Datenzugang zu gewährleisten, nehmen ENTSO (Strom) und die EU-VNBO im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Datentransparenz unter anderem folgende Hauptaufgaben wahr:

a)
Ausarbeitung von Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Berichterstattung über die nationale Praxis gemäß Artikel 13;
b)
Entgegennahme der Berichte der Mitgliedstaaten über die nationale Praxis zur Umsetzung des Referenzmodells gemäß Artikel 10;
c)
Veröffentlichung der Berichte über die nationale Praxis in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis, das auf dem aktuellen Stand gehalten wird.

(2) Zudem können ENTSO (Strom) und die EU-VNBO zusammenarbeiten, um die Kommission gemäß dem Verfahren nach Artikel 11 Absatz 2 bei der Überwachung der Umsetzung des in dieser Verordnung beschriebenen Referenzmodells und seiner Weiterentwicklung infolge regulatorischer, marktbezogener oder technologischer Änderungen zu unterstützen, und sie können sie auf ihr Ersuchen im Rahmen künftiger Durchführungsrechtsakte bei der Entwicklung von Interoperabilitätsanforderungen sowie von diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren für den Zugang zu Daten unterstützen, die gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/944für einen Versorgerwechsel, für die Laststeuerung sowie für andere Dienste erforderlich sind.

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