ANHANG II VO (EU) 2023/1230
NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE
- 1.
- Trennende Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.
- 2.
- Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
- 3.
- Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in Anhang I Teil B Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.
- 4.
- Logikeinheiten zur Gewährleistung von Sicherheitsfunktionen.
- 5.
- Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung gefährlicher Maschinenbewegungen.
- 6.
- Systeme zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen.
- 7.
- Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen zum Schutz von Personen vor beweglichen Teilen, die direkt am Arbeitsprozess der Maschine beteiligt sind.
- 8.
- Einrichtungen zur Überlastsicherung und Bewegungsbegrenzung bei Hebezeugen.
- 9.
- Personen-Rückhalteeinrichtungen für Sitze.
- 10.
- NOT-HALT-Befehlsgeräte.
- 11.
- Ableitungssysteme, die eine potenziell gefährliche elektrostatische Aufladung verhindern.
- 12.
- Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen gemäß Anhang III Abschnitte 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6.
- 13.
- Systeme und Einrichtungen zur Verminderung von Lärm- und Vibrationsemissionen.
- 14.
- Überrollschutzaufbau (ROPS).
- 15.
- Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).
- 16.
- Zweihandschaltungen.
- 17.
-
Die folgenden Bauteile von Maschinen für die Auf- und/oder Abwärtsbeförderung von Personen zwischen unterschiedlichen Ebenen:
- a)
- Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung für Fahrschachttüren;
- b)
- Fangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Lastträgers verhindern;
- c)
- Geschwindigkeitsbegrenzer;
- d)
- energiespeichernde Puffer mit nicht linearer Kennlinie oder mit Rücklaufdämpfung;
- e)
- energieverzehrende Puffer;
- f)
- Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden;
- g)
- Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauteilen.
- 18.
- Software, die Sicherheitsfunktionen wahrnimmt.
- 19.
- Sicherheitsbauteile mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des maschinellen Lernens, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten.
- 20.
- Filterungssysteme, die dazu bestimmt sind, zum Schutz der Bediener oder anderer Personen vor gefährlichen Stoffen und Substanzen einschließlich Pflanzenschutzmitteln in Maschinenkabinen eingebaut zu werden, und Filter für solche Filterungssysteme.
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