Artikel 1 VO (EU) 2023/1332
Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer” einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
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