Artikel 1 VO (EU) 2023/1455
Vorläufige Zulassung
Die im Anhang genannten Stoffe, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen” angehören, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen vorläufig als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
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