Artikel 16 VO (EU) 2023/1470

Selbstgebauter Wohnraum und größere Renovierungen

Bei der Erstellung des OOH-Teilindexes für selbstgebauten Wohnraum und größere Renovierungen berücksichtigen die Mitgliedstaaten die Besonderheiten des Bauprozesses und insbesondere die folgenden Elemente:

a)
wenn private Haushalte die Arbeiten selbst ausführen und nur das Material kaufen, basiert der Preisindex auf den Preisen des gekauften Materials;
b)
wenn private Haushalte Bauunternehmen beteiligen, stützt sich der Preisindex auf den Erzeugerpreisindex für das Baugewerbe, bereinigt um mögliche Änderungen der für private Haushalte geltenden Mehrwertsteuersätze. Wenn der Erzeugerpreisindex für das Baugewerbe nicht verfügbar ist, stützt sich der Index auf eine Stichprobe von Produkten und Lieferanten, wobei die Typen gebauten Wohnraums sowie das verwendete Material und die in Anspruch genommenen Dienstleistungen berücksichtigt werden;
c)
wenn private Haushalte Fertigwohnraum kaufen, so spiegelt der Preisindex die Preisentwicklung für Fertighäuser, die Lieferkosten und die Preise zugekaufter Bauarbeiten wider.

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