Artikel 2 VO (EU) 2023/1507
(1) Der jährliche Metadatenbericht für das Bezugsjahr 2024 zum Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce” wird der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Mai 2024 übermittelt.
(2) Der jährliche Qualitätsbericht für das Bezugsjahr 2024 zum Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce” wird der Kommission (Eurostat) bis zum 5. November 2024 übermittelt.
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