Artikel 1 VO (EU) 2023/1507

Für das in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 genannte Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce” übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die Daten für das Bezugsjahr 2024 gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung.

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