Präambel VO (EU) 2023/1507
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken(1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Das Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce” liefert die Daten, die für den Digitalen Kompass für die digitale Dekade der EU zur Überwachung der EU-Digitalziele für 2030 erforderlich sind, etwa den Indikator der digitalen Intensität, der über den digitalen Wandel von Unternehmen Aufschluss gibt. Damit können auch Informationen bereitgestellt werden, die für verschiedene andere Politikbereiche der Union im Zusammenhang mit der digitalen Leistungsfähigkeit Europas und dem vorrangigen Politikbereich der Europäischen Kommission „Ein Europa für das digitale Zeitalter” relevant sind.
- (2)
- Damit die Qualität der Daten bewertet werden kann und sichergestellt ist, dass die Daten über IKT-Nutzung und E-Commerce vergleichbar und harmonisiert sind, müssen vor der Veröffentlichung der Daten Metadaten und Qualitätsberichte vorgelegt werden.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 1.
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