Artikel 24 VO (EU) 2023/1525
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2025. Die Fortsetzung oder Änderung von gemäß dieser Verordnung eingeleiteten Maßnahmen und alle zum Schutz der finanziellen Interessen der Union erforderlichen Maßnahmen bleiben davon unberührt.
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