ANHANG II VO (EU) 2023/1529

LISTE DER IN ARTIKEL 2 GENANNTEN GÜTER

EINLEITUNG

1.
Ist einem HS/KN-Code ein „ex” vorangestellt, so bilden die unter die Verordnung (EU) 2023/1529 fallenden Güter nur einen Teil des Geltungsbereichs des HS/KN-Codes und bestimmen sich sowohl nach dem Geltungsbereich des HS/KN-Codes als auch nach der im Anhang enthaltenen Beschreibung.
2.
Ausdrücke in „einfachen Anführungszeichen” werden in einer technischen Anmerkung zu dem entsprechenden Eintrag erläutert.
3.
Definitionen der Begriffe, die in „doppelten Anführungszeichen” stehen, finden sich in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

Kategorie 1 — Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung

(*)(**)(***)(****)(*****)(******)(*******)(********)
Warenbezeichnung HS/KN-Code
Energetische Materialien wie folgt und Mischungen daraus:
Ammoniumpikrat (CAS-Nr. 131-74-8), ex29089900
Schwarzpulver, ex36010000
Hexanitrodiphenylamin (CAS-Nr. 131-73-7), ex29214400
Difluoramin (CAS-Nr. 10405-27-3), ex28129000
Nitrostärke (CAS-Nr. 9056-38-6), ex35051050
Tetranitronaphthalin (CAS 28995-89-3, CAS 4793-98-0), ex29029000
Trinitroanisol (CAS 606-35-9), ex29093090
Trinitronaphthalin (CAS 55810-17-8, CAS 2243-94-9), ex29029000
Trinitroxylol (CAS 632-92-8),

ex29024100

ex29024200

ex29024300

ex29024400

N-Methyl-2-pyrrolidon, 1-Methyl-2-pyrrolidinon (CAS-Nr. 872-50-4), ex29397990
Dioctylmaleat (CAS-Nr. 142-16-5), ex29171980
Ethylhexylacrylat (CAS-Nr. 103-11-7), ex29161200
Triethylaluminium (TEA) (CAS-Nr. 97-93-8), Trimethylaluminium (TMA) (CAS-Nr. 75-24-1) und sonstige pyrophore Metallalkyle der Elemente Lithium, Natrium, Magnesium, Zink und Bor sowie Metallaryle derselben Elemente, ex29319000
Nitrozellulose (CAS-Nr. 9004-70-0), 391220
Nitroglycerin (oder Glycerinnitrat) (NG) (CAS-Nr. 55-63-0), ex29209070
2,4,6-Trinitrotoluol (TNT) (CAS-Nr. 118-96-7), ex29042000
Ethylendiamindinitrat (EDDN) (CAS-Nr. 20829-66-7), ex29209070
Pentaerythrittetranitrat (PETN) (CAS-Nr. 78-11-5), ex29209070
Bleiazid (CAS-Nr. 13424-46-9), normales Bleistyphnat (CAS-Nr. 15245-44-0) und basisches Bleistyphnat (CAS-Nr. 12403-82-6) und sonstige Anzünder oder Anzündermischungen, die Azide oder komplexe Azide enthalten,

ex28500060

ex29089900

Diethyldiphenylharnstoff (CAS-Nr. 85-98-3), Dimethyldiphenylharnstoff (CAS-Nr. 611-92-7), Methylethyldiphenylharnstoff, ex29242100
N,N-Diphenylharnstoff (unsymmetrischer Diphenylharnstoff) (CAS-Nr. 603-54-3), ex29242100
Methyl-N,N-Diphenylharnstoff (unsymmetrischer Methyldiphenylharnstoff) (CAS-Nr. 13114-72-2), ex29242100
Ethyl-N,N-Diphenylharnstoff (unsymmetrischer Ethyldiphenylharnstoff) (CAS-Nr. 64544-71-4), ex29242100
4-Nitrodiphenylamin (4-NDPA) (CAS-Nr. 836-30-6), ex29214400
2,2-Dinitropropanol (CAS-Nr. 918-52-5), ex29055998
Faser- und fadenförmige Materialien, nicht von Nummer 1C010(*) oder 1C210(**) erfasst, zur Verwendung in „Verbundwerkstoff” -Strukturen und mit einem spezifischen Modul von größer/gleich 3,18 × 106 m und einer spezifischen Zugfestigkeit von größer/gleich 7,62 × 104 m

ex540211

ex550111

ex550311

ex681511

ex681512

ex681519

ex70191910

Nanomaterialien wie folgt:

a)
Halbleiter-Nanomaterialien,
b)
Nanoverbundmaterialien oder
c)
die folgenden Kohlenstoff-Nanomaterialien:

1.
Kohlenstoff-Nanoröhren,
2.
Kohlenstoff-Nanofasern,
3.
Fullerene,
4.
Graphene oder
5.
Kohlenstoffzwiebeln.

Anmerkungen:
Für den vorliegenden Zweck sind Nanomaterialien Materialien, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

1.
besteht aus Partikeln mit einem oder mehreren Außenmaßen im Bereich von 1 - 100 nm bei mehr als 1 % in der Anzahlgrößenverteilung,
2.
hat in einer mehreren Dimensionen interne Oberflächenstrukturen im Bereich von 1 - 100 nm oder
3.
weist ein spezifisches Oberflächen-Volumen-Verhältnis von größer als 60 m2/cm3 auf, ausgenommen Materialien, die aus Partikeln mit einer Größe von weniger als 1 nm bestehen.

ex280530

ex284610

ex284690

ex540211

ex550111

ex550311

ex681511

ex681512

ex681513

ex681519

ex701912

ex701919

Wolfram, Wolframcarbid und Legierungen, nicht erfasst von Nummer 1C117(***), 1C226(****), II.A1.013(*****) oder II.A1.017(******), mit mehr als 90 Gew.-% Wolfram.

Anmerkung 1:
Für den vorliegenden Zweck ist Draht ausgenommen.
Anmerkung 2:
Für den vorliegenden Zweck sind chirurgische oder medizinische Instrumente ausgenommen.

28499030

ex810110

ex810194

ex810197

ex810199

Ultra-hochmolekulares Polyethylen (UHMWPE), nicht von Nummer 1C010(*******) oder 1C210(********) erfasst, in einer der folgenden Formen:

a)
Primärformen,
b)
Filamentgarne oder Einzelfäden,
c)
Kabel aus Filamenten,
d)
Glasseidenstränge (Rovings),
e)
Stapelfasern oder geschnittene Fasern,
f)
Stoffe,
g)
Pulpe oder Flock.

ex39012010

ex39012090

ex540239

ex540249

ex540259

ex540269

ex54049090

ex54072011

ex54072019

ex550190

ex550390

ex550690

ex560130

Kategorie 2 — Werkstoffbearbeitung

(*********)(**********)
Warenbezeichnung HS/KN-Code

Lager und Lagersysteme, die nicht von den Nummern 2A001(*********) und 2A101(**********) erfasst werden:

a)
Kugellager oder Festlager mit vom Hersteller spezifizierten Toleranzen gemäß ABEC 7, ABEC 7P oder ABEC 7T oder besser (oder gleichwertiger) ISO-Norm Klasse 4 oder besser und mit einer der folgenden Eigenschaften:

1.
hergestellt zur Verwendung bei Betriebstemperaturen über 573 K (300 oC), entweder unter Verwendung besonderer Werkstoffe oder durch besondere Wärmebehandlung oder
2.
mit Schmierelementen oder Änderungen an Bestandteilen, die gemäß den Spezifikationen des Herstellers besonders konstruiert sind, um den Betrieb der Lager bei Geschwindigkeiten von mehr als 2,3 Mio.  „DN” zu ermöglichen;

b)
feste Kegelrollenlager mit vom Hersteller spezifizierten Toleranzen gemäß ANSI/ABMA Klasse 00 (Zoll) oder Klasse A (metrischer Wert) oder besser (oder gemäß gleichwertigen Normen) und mit einer der folgenden Eigenschaften:

1.
mit Schmierelementen oder Änderungen an Bestandteilen, die gemäß den Spezifikationen des Herstellers besonders konstruiert sind, um den Betrieb der Lager bei Geschwindigkeiten von mehr als 2,3 Mio.  „DN” zu ermöglichen, oder
2.
hergestellt zur Verwendung bei Betriebstemperaturen unter 219 K (– 54 oC) oder über 423 K (150 oC),

c)
Folienluftlager, hergestellt zur Verwendung bei Betriebstemperaturen von 561 K (288 oC) oder höher und einer spezifischen Belastbarkeit von über 1 MPa;
d)
aktive Magnetlagersysteme;
e)
selbsteinstellende Lager mit Gewebeeinlage oder Gleitlager mit Gewebeeinlage, hergestellt zur Verwendung bei Betriebstemperaturen unter 219 K (– 54 oC) oder über 423 K (150 oC).

ex848210

ex848220

ex848230

ex848240

ex848250

ex848280

ex848291

Technische Anmerkungen:

1.
„DN” ist das Produkt aus dem Durchmesser der Lagerbohrung in mm und der Drehgeschwindigkeit der Lager in U/min.
2.
Betriebstemperaturen umfassen die Temperaturen, die bei Abschaltung eines Gasturbinenmotors nach dem Betrieb erreicht werden.

Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände, die im Frequenzbereich von 30 GHz bis 3000 GHz betrieben werden und eine räumliche Auflösung von 0,1 mrad (Milliradiant) bis einschließlich 1 mrad (Milliradiant) bei einem Sicherheitsabstand von 100 m aufweisen, und andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Bestandteile hierfür.

Anmerkung: Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände umfasst Ausrüstung u. a. zur Kontrolle von Personen, Dokumenten, Gepäck, anderen persönlichen Gegenständen, Fracht und/oder Post.

Technische Anmerkung:

Der Frequenzbereich erstreckt sich über die Bereiche, die generell als Millimeterwellen, Submillimeterwellen und Terahertzstrahlung eingestuft werden.

ex852610

ex852692

ex84821090

Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „numerische Steuerungen” für Werkzeugmaschinen und „numerisch gesteuerte” Werkzeugmaschinen (siehe Liste der kontrollierten Güter):

a)
„numerische Steuerungen” für Werkzeugmaschinen:

1.
mit vier interpolierenden Achsen zur simultanen Bahnsteuerung oder
2.
mit zwei oder mehr Achsen zur simultanen Bahnsteuerung und mit einer kleinsten programmierbaren Eingabefeinheit, die besser (kleiner) als 0,001 mm ist,
3.
„numerische Steuerungen” für Werkzeugmaschinen mit zwei, drei oder vier interpolierenden Achsen zur simultanen „Bahnsteuerung” und einer Rechnerschnittstelle (online) zum direkten Empfang von CAD-Daten (CAD — Computer-Aided-Design) und zur internen Verarbeitung dieser Daten zur Erzeugung von Maschinenbefehlen oder

b)
Baugruppen zur Bahnsteuerung, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen und mit einer der folgenden Eigenschaften:

1.
Interpolation für mehr als vier Achsen,
2.
Echtzeitverarbeitung von Daten, um während der Bearbeitung die Werkzeugbahn, den Vorschub oder die Hauptspindelwerte zu verändern durch:

a)
automatische Erzeugung und Veränderung von Teileprogrammen für die Bearbeitung in zwei oder mehr Achsen mithilfe von Messzyklen und Zugriff zu Teileprogramm-Quelldaten oder
b)
adaptive Steuerung mit mehr als einer gemessenen physikalischen und mithilfe eines Kennfeldes (Strategie) verarbeiteten Variablen zur Optimierung des Bearbeitungsprozesses durch Veränderung eines Maschinenbefehls oder mehrerer Maschinenbefehle oder

3.
Rechnerschnittstelle (online) zum direkten Empfang von CAD-Daten und zur internen Verarbeitung dieser Daten zur Erzeugung von Maschinenbefehlen;

c)
„numerisch gesteuerte” Werkzeugmaschinen, die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen Bahnsteuerung in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden können und die beiden folgenden Merkmale aufweisen:

1.
zwei oder mehr Achsen zur simultanen Bahnsteuerung und
2.
eine Positioniergenauigkeit nach ISO 230/2 (2006) mit allen verfügbaren Kompensationen:

a)
besser als 15 μm entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) bei Schleifmaschinen,
b)
besser als 15 μm entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) bei Fräsmaschinen oder
c)
besser als 15 μm entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) bei Drehmaschinen oder

d)
Werkzeugmaschinen, wie folgt, für das Abtragen oder Schneiden von Metallen, Keramiken oder „Verbundwerkstoffen” , die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen Bahnsteuerung in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden können:

1.
Werkzeugmaschinen für Dreh-, Schleif- oder Fräsbearbeitungen oder eine beliebige Kombination von diesen und mit einer der folgenden Eigenschaften:

a)
eine oder mehrere bahnsteuerungsfähige „Schwenkspindeln” ,
Anmerkung:
Dies gilt nur für Schleif- oder Fräsmaschinen.
b)
„Planlaufabweichung” bei einer Umdrehung der Spindel kleiner (besser) 0,0006 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR);
Anmerkung:
Dies gilt nur für Drehmaschinen.
c)
„Rundlaufabweichung” bei einer Umdrehung der Spindel kleiner (besser) 0,0006 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR) oder
d)
„Positioniergenauigkeit” mit allen verfügbaren Kompensationen ist kleiner (besser) 0,001o bei jeder Drehachse,

2.
Funkenerosionsmaschinen (EDM) – Drahterodiermaschinen – mit fünf oder mehr Achsen, die für eine Bahnsteuerung simultan koordiniert werden können.

ex85371010

ex85371098

ex845630

ex845710

ex845720

ex845730

ex845811

ex845891

ex845910

ex845931

ex845951

ex845961

ex846012

ex846022

ex846023

ex846024

Baugruppen, Schaltungen oder Einsätze, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen, die in von diesem Anhang erfasst werden:

a)
Spindel-Baugruppen, die mindestens aus Spindeln und Lagern bestehen, mit einer Rundlaufabweichung oder Planlaufabweichung bei einer Spindelumdrehung kleiner (besser) 0,0006 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR);
b)
einschneidige Diamantwerkzeugeinsätze mit allen folgenden Merkmalen:

1.
Schneidkante riss- und riefenfrei in allen Richtungen bei 400-facher Vergrößerung,
2.
Schneidenradius zwischen 0,1 mm und 5 mm sowie
3.
Unrundheit des Schneidenradius kleiner (besser) 0,002 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR);

c)
besonders konstruierte gedruckte Schaltungen mit montierten Bestandteilen, die gemäß den Spezifikationen des Herstellers „numerische Steuerungen” , Werkzeugmaschinen oder Positions-Rückmeldeeinrichtungen auf oder über das in diesem Anhang angegebene Niveau verbessern können.

Technische Anmerkung:

Dieser Eintrag erfasst keine Laser-Interferometermesssysteme ohne Rückmeldetechniken zur Messung der Verfahrbewegungsfehler von Werkzeugmaschinen, Messmaschinen oder ähnlicher Ausrüstung.

ex820719

ex820720

ex820750

ex820760

ex820790

ex846610

ex84662020

ex84662091

ex84662098

ex846630

ex846693

„Software” , besonders entwickelt für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” der von diesem Anhang erfassten Werkzeugmaschinen
„Digital kontrollierte” Werkzeugmaschinen mit einer oder mehreren Linearachsen mit einem Verfahrweg größer als 8000 mm.

ex8456

ex8457

ex8458

ex8459

ex8460

Kategorie 3 — Allgemeine Elektronik

Warenbezeichnung HS/KN-Code
Integrierte Schaltungen wie folgt: FPGA (Field Programmable Gate Array, anwenderprogrammierbares Logikgatter), Mikrocontroller, Mikroprozessoren, Signalprozessoren, Signalanalysatoren, Analog-Digital-Wandler (ADC), Spannungsregler, Video-Encoder und Gleichstrom-Gleichstrom-Wandler

ex854231

ex854239

„MMIC” -Verstärker und -Geräte ( „monolithisch integrierte Mikrowellenschaltkreise” )

ex854233

85437002

HF- oder EMI-Abschirmung gegen elektromagnetische Interferenzen ex854800
Tantalkondensatoren 853221
Aluminium-Elektrolytkondensatoren 853222
Mehrschichtige Keramikkondensatoren 853224

Speicherschaltungen wie folgt:

a)
elektrisch programmierbare und löschbare Festwertspeicher (EEPROMs) mit Speicherkapazität von:

1.
mehr als 16 Mbit/s pro Paket für Flash-Speicher-Typen oder
2.
mehr als einem der folgenden Grenzwerte für alle anderen EEPROM-Typen:

a)
mehr als 1 Mbit pro Paket oder
b)
mehr als 256 kbit pro Paket und maximale Zugriffszeit kleiner als 80 ns;

b)
statische Schreib-Lese-Speicher (SRAM) mit Speicherkapazität von:

1.
mehr als 1 Mbit pro Paket oder
2.
mehr als 256 kbit pro Paket und maximale Zugriffszeit kleiner als 25 ns

ex854232
Gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle 854160

„Halbleiterbauelemente” , die den Militärstandard MIL-STD-750D oder einen anderen gleichwertigen Standard erfüllen.

Technische Anmerkung: Für den vorliegenden Zweck sind „Halbleiterbauelemente” elektronische Bauteile, die auf die elektronischen Eigenschaften eines Halbleitermaterials angewiesen sind, wie Dioden, Transducer, lichtempfindliche Halbleiterbauelemente, Thyristoren, Diacs, Triacs oder Transistoren, einschließlich Feldeffekttransistoren in MOS-Technik (MOSFET), FETs, FinFETs, IGBT usw.

ex854110

ex854121

ex854129

ex854130

ex854149

ex854151

ex854159

Elektrische Stecker, Verbindungselemente, Buchsen, Jumper, Anschlüsse, Sockel oder Adapter mit einer der folgenden Eigenschaften:

a)
ausgelegt für eine Betriebstemperatur über 398 K (125 oC)
b)
ausgelegt für eine Betriebstemperatur unter 218 K (– 55 oC) oder
c)
ausgelegt für einen Betriebstemperaturbereich von 218 K (– 55 oC) bis 398 K (125 oC).

ex853669

ex853690

Ausrüstung für die Fertigung von gedruckten Schaltungen (PCB) sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür, wie folgt:

a)
Filmherstellungsausrüstung,
b)
Lötmasken-Beschichtungsanlagen,
c)
Fotoplotter-Ausrüstung,
d)
Beschichtungs- oder Galvanisierungsanlagen,
e)
Vakuumkammern und -pressen,
f)
Rollenlaminatoren,
g)
Justierausrüstung oder
h)
Ätzausrüstung.

ex84248940

ex84798970

ex85433040

ex848640

ex84201081

ex84799015

Automatische optische Prüfausrüstung zum Testen von gedruckten Schaltungen (PCB) auf der Grundlage optischer oder elektrischer Sensoren, die Qualitätsmängel hinsichtlich einer der folgenden Punkte erkennen können:

a)
Abstände, Fläche, Volumen oder Höhe,
b)
Billboarding,
c)
Bauteile (vorhanden, nicht vorhanden, gedreht, versetzt, Polarität, schief),
d)
Lot (Lötbrückenbildung, mangelhafte Lötfugen),
e)
Verbindungen (unzureichende Paste, Abheben),
f)
Tombstoning oder
g)
elektrischer Test (Kurzschlüsse, geöffnete Kontakte, Widerstand, Kapazität, Leistung, Netzleistung).

ex903031

ex903032

ex90303320

ex90303370

ex90303900

ex903084

ex903089

ex90314910

ex90314990

ex90318020

ex90318080

Chemikalien und Materialien der bei der Herstellung von gedruckten Schaltungen verwendeten Art wie folgt:

a)
Druckschaltungs- „Verbund” -Substrate aus Glasfaser oder Baumwolle (z. B. FR-4, FR-2, FR-6, CEM-1, G-10 usw.);
b)
mehrschichtige Druckschaltungs-Substrate, die mindestens eine Schicht aus einem der folgenden Materialien enthalten:

1.
Aluminium,
2.
Polytetrafluorethylen (PTFE) oder
3.
keramische Werkstoffe (z. B. Aluminiumoxid, Titanoxid usw.);

c)
Ätzchemikalien,

1.
Eisenchlorid (CAS-Nr. 7705-08-0),
2.
Kupferchlorid (CAS-Nr. 7447-39-4),
3.
Ammoniumpersulfat (CAS-Nr. 7727-54-0),
4.
Natriumpersulfat (CAS-Nr. 7775-27-1) oder
5.
chemische Zubereitungen, besonders konzipiert zum Ätzen und eine der in Nummern 1 bis 4 erfassten Chemikalien enthaltend.

Anmerkung:
Nicht erfasst sind für den vorliegenden Zweck „Mischungen von Chemikalien” , die eine oder mehrere der in dieser Unternummer erfassten Chemikalien enthalten und in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

d)
Kupferfolie mit einer Mindestreinheit von 95 % und einer Dicke von weniger als 100 μm;
e)
polymere Stoffe und Folien daraus mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm, wie folgt:

1.
aromatische Polyimide,
2.
Parylene,
3.
Benzocyclobuten (BCB) oder
4.
Polybenzoxazole.

ex39219055

ex853400

ex28273920

ex28273985

ex283340

ex38249996

ex741011

ex741021

ex39191080

ex39199080

„Software” , besonders entwickelt für die Prüfung, „Entwicklung” oder „Herstellung” von gedruckten Schaltungen. Entfällt.

Funkfrequenzsysteme und -ausrüstungen, die nicht von der Verordnung (EU) 2021/821 erfasst werden, Bestandteile und Zubehör, besonders konstruiert oder geändert für eine der folgenden Funktionen:

a)
Steuerung von UAV,
b)
vorsätzliche und selektive Überlagerung, Zurückweisung, Blockierung, Beeinträchtigung oder Irreführung von Funkfrequenzsignalen für die Steuerung unbemannter Luftfahrzeuge,
c)
Verwendung der spezifischen Merkmale des von Drohnen verwendeten Funkfrequenzprotokolls, um deren Betrieb zu stören.

ex851762

ex851771

ex851779

ex852550

ex852692

ex852910

ex85437090

Kategorie 4 — Rechner

Warenbezeichnung HS/KN-Code
Elektronische Rechner und verwandte Geräte sowie „elektronische Baugruppen” und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, ausgelegt für den Betrieb bei Umgebungstemperaturen oberhalb 343 K (70 oC) ex8471
„Digitalrechner” , einschließlich Geräten zur „Signaldatenverarbeitung” oder „Bildverarbeitung” , mit einer „angepassten Spitzenleistung” ( „APP” ) größer/gleich 0,0128 gewichtete TeraFLOPS (WT) ex8471

Hybridrechner und „elektronische Baugruppen” sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die Analog-Digital-Wandler enthalten und alle der folgenden Eigenschaften aufweisen:

a)
32 oder mehr Kanäle und
b)
Auflösung größer/gleich 14 bit (ohne Vorzeichen) bei Wandlungsraten größer/gleich 200000 Hz
ex8471

Kategorie 5 — Telekommunikation und Informationssicherheit

Warenbezeichnung HS/KN-Code
Telekommunikationsapparate, -geräte oder -anlagen für „Luftfahrzeuge”

ex851762

ex851769

Kategorie 6 — Sensoren und Laser

(***********)(************)(*************)
Warenbezeichnung HS/KN-Code
Luftbild-Überwachungskameras ex900630

Optische Sensoren wie folgt:

a)
Bildverstärkerröhren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:

1.
Bildverstärkerröhren mit allen folgenden Eigenschaften:

a)
Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs größer als 400 nm und kleiner/gleich 1050 nm,
b)
Mikrokanalplatte zur elektronischen Bildverstärkung mit einem Lochabstand (Lochmitte zu Lochmitte) kleiner als 25 μm sowie
c)
mit einer der folgenden Eigenschaften:

1.
eine S-20-, S-25- oder multialkalische Fotokathode oder
2.
eine GaAs- oder GaInAs-Fotokathode,

2.
besonders konstruierte Mikrokanalplatten mit beiden der folgenden Eigenschaften:

a)
15000 oder mehr Röhrchen je Platte sowie
b)
Lochabstand (Lochmitte zu Lochmitte) kleiner als 25 μm;

b)
Ausrüstung zur direkten Bildgebung für das sichtbare oder Infrarot-Spektrum mit Bildverstärkerröhren mit den Eigenschaften der Bildverstärkerröhren, die in dieser Erfassung enthalten sind.

ex852990

ex854239

ex900691

ex901380

ex902580

ex902590

ex902680

ex902690

ex902750

ex903210

Nachtsichtkameras 852583
Kameras, die die Kriterien von Anmerkung 3 von 6A003.b.4. erfüllen(***********)

ex852589

ex900630

Luftgestützte Laser-Entfernungsmesser

ex90132000

ex90138000

ex90139080

ex901510

ex901580

ex901590

ex90318020

ex90318080

ex90319000

ex90330090

„Primärzellen” oder Batterien und Komponenten mit einer Energiedichte größer/gleich 150 Wh/kg bei 293 K (20 oC)

Technische Anmerkungen:

1.
Für den vorliegenden Zweck wird die „Energiedichte” (Wh/kg) berechnet aus der Nominalspannung multipliziert mit der nominellen Kapazität (in Amperestunden (Ah)) geteilt durch die Masse (in Kilogramm). Falls die nominelle Kapazität nicht angegeben ist, wird die Energiedichte berechnet aus der quadrierten Nominalspannung multipliziert mit der Entladedauer (in Stunden), dividiert durch die Entladelast (in Ohm) und die Masse (in Kilogramm).
2.
Für den vorliegenden Zweck wird „Zelle” definiert als ein elektrochemisches Bauelement, das über positive und negative Elektroden sowie über einen Elektrolyten verfügt und eine Quelle für elektrische Energie ist. Sie ist die Grundeinheit einer Batterie.
3.
Für den vorliegenden Zweck wird „Primärzelle” definiert als eine „Zelle” , die nicht durch irgendeine andere Quelle aufgeladen werden kann.
ex8506

Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Radarsysteme, -geräte und wichtige Bestandteile sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:

a)
andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Luftfahrzeug- Bordradarsysteme und besonders konstruierte Bestandteile hierfür,
b)
„weltraumgeeignetes” „Laser” - oder Lichtradar (LIDAR, Light Detection And Ranging), besonders konstruiert für die Landvermessung oder für meteorologische Beobachtung,
c)
Millimeterwellen-Enhanced-Vision-Bildgebungssysteme für Radar, besonders konstruiert für Luftfahrzeuge mit rotierenden Tragflächen und mit allen folgenden Eigenschaften:

1.
Betriebsfrequenz 94 GHz,
2.
mittlere Ausgangsleistung kleiner als 20 mW,
3.
Radarbündelbreite 1 Grad sowie
4.
Betriebsbereich größer/gleich 1500 m

ex852610

ex852990

ex901510

ex 90

„Magnetometer” , „supraleitende” elektromagnetische Sensoren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:

a)
andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Magnetometer” mit einer „Empfindlichkeit” kleiner (besser) als 1,0 nT (rms)/√Hz;

Technische Anmerkung: Für den vorliegenden Zweck bezeichnet „Empfindlichkeit” (Rauschpegel) den quadratischen Mittelwert des geräteseitig begrenzten Grundrauschens, bei dem es sich um das kleinste messbare Signal handelt.

b)
„supraleitende” elektromagnetische Sensoren, Bestandteile aus „supraleitenden” Werkstoffen oder Materialien:

1.
konstruiert zum Betrieb mindestens eines ihrer „supraleitenden” Bestandteile bei Temperaturen unterhalb der „kritischen Temperatur” (einschließlich Josephson-Elementen und SQUIDs [superconductive quantum interference devices]),
2.
konstruiert zum Erkennen von Änderungen des elektromagnetischen Felds bei Frequenzen kleiner/gleich 1 kHz sowie
3.
mit einer der folgenden Eigenschaften:

a)
mit Dünnfilm-SQUIDs, deren kleinste Strukturabmessung kleiner ist als 2 μm, und mit zugehörigen Ein- und Ausgangskopplungsschaltungen,
b)
konstruiert zum Betrieb mit einer Magnetfeldänderungsgeschwindigkeit von mehr als 1 × 106 magnetischen Flussquanten pro Sekunde,
c)
konstruiert zum Betrieb ohne magnetische Abschirmung innerhalb des Erdmagnetfelds oder
d)
mit einem Temperaturkoeffizienten kleiner (weniger) als 0,1 magnetische Flussquanten/K.

ex901580

ex903180

Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Schwerkraftmesser (Gravimeter) konstruiert oder geändert für die Verwendung an Land, wie folgt:

a)
mit einer statischen „Genauigkeit” kleiner (besser) als 100 μGal oder
b)
solche mit Quarzelement (Worden-Prinzip)
ex901580
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Software” , besonders entwickelt für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Gütern, die von den Nummern 6A002(************) und 6A003(*************) erfasst werden, sowie Radare, Magnetometer und Schwerkraftmesser, die in die Kategorie 6 dieser Verordnung fallen. Entfällt.

Kategorie 7 — Luftfahrtelektronik und Navigation

Warenbezeichnung HS/KN-Code
Trägheitsnavigationssysteme, Trägheitsplattformen (IMU), Beschleunigungsmesser oder Kreisel sowie Teile davon und Zubehör

ex901420

ex901480

ex901490

Antennen und Antennenreflektoren für „Luftfahrzeuge” oder Lenksysteme; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden

ex851771

ex852910

Ausrüstung für „Satellitennavigationssysteme” , einschließlich für den Empfang von GNSS-Signalen geeigneter Antennen (aerials = UK English, antennas = US English) und Teile davon

ex852691

ex852990

ex852610

ex852692

ex851771

ex852910

Digitale Flugdatenschreiber

Anmerkung: Umfasst nicht Flugdatenschreiber mit allen folgenden Eigenschaften:

a.
zugelassen von den zivilen Luftfahrtbehörden eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten oder Teilnehmerstaaten des Wassenaar-Arrangements und
b.
bestimmt für ein nichtmilitärisches „Luftfahrzeug” , für das eines der folgenden Dokumente von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten oder Teilnehmerstaaten des Wassenaar-Arrangements für ein „Luftfahrzeug” mit diesem speziellen Triebwerkstyp ausgestellt wurde:

1.
eine zivile Musterzulassung oder
2.
ein gleichwertiges, von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) anerkanntes Dokument.

85437004
Funknavigationsgeräte für „Luftfahrzeuge” und speziell konzipierte Komponenten hierfür

ex852691

ex852990

Flugsteuerorgane (FCU) für „unbemannte Luftfahrzeuge” ( „UAV” ) und Teile davon

ex853710

ex880730

Fernsteuerungsgeräte für „unbemannte Luftfahrzeuge” ( „UAV” ) und Teile davon

ex851761

ex852692

ex853710

ex85437090

ex880730

Kategorie 9 — Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe

Warenbezeichnung HS/KN-Code
„Unbemannte Luftfahrzeuge” ( „UAV” ), ausgenommen jene für die Beförderung von Fluggästen, und Teile davon

880621

880622

880623

880624

880629

880691

880692

880693

880694

880699

ex880730

Gasturbinenflugtriebwerke (Turboproptriebwerk, Turbostrahltriebwerk und Mantelstromtriebwerk) für „Luftfahrzeuge” und speziell konzipierte Komponenten hierfür

ex841111

ex841112

ex841121

ex841122

ex841191

Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung für „Luftfahrzeuge” 840710
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren für „Luftfahrzeuge” bestimmt 840910
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung für „Luftfahrzeuge” ex840890
Servomotoren für „unbemannte Luftfahrzeuge” ( „UAV” )

ex8501

ex880730

Startsysteme für „UAV” und Teile davon

ex880510

ex880730

Bodendienstgeräte für „UAV” ex880510

Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Prüfausrüstung für Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

Anmerkung: Für den vorliegenden Zweck werden die folgenden Güter und die zugehörige „Software” erfasst:

Prüfstand für den Lastenabwurf und andere Einrichtungen zur Simulation einer sicheren Trennung vom „Luftfahrzeug” oder Startsystem.

Salznebelkammern für Temperatur- und Feuchtigkeitsbereiche zur Durchführung von Oxidationstests.

Kammern zur Durchführung von Fungustests.

Einrichtungen für Beschleunigungs-, Stoß- und Transportstoßprüfungen.

Vibrationskammern mit Höhen-, Temperatur- und Feuchtigkeitsbereichen.

Kammern zur Prüfung bei explosiver Dekompression.

Kammern für Temperatur-, Feuchtigkeits- und Sonnenstrahlungsprüfungen.

Geräte zur Schätzung der erfassten Sonneneinstrahlung für Sonneneinstrahlungsprüfungen.

Schwingungserreger für Sinus-, Rausch- und Schockprüfungen, kombinierbar mit Höhen-, Temperatur- und Feuchtigkeitsprüfungen.

Rütteltisch für Längs- und Querprüfungen in Kombination mit Temperaturkammern.

Überdruckkammern.

ex903120

ex903180

Systeme für die „Flugbeendigung” und speziell konstruierte Komponenten.

Anmerkung: Für den vorliegenden Zweck werden digitale und analoge Kommunikationsstandards für Flugbeendigungssysteme, einschließlich verschlüsselter Betriebsarten, erfasst.

Technische Anmerkungen:

1.
Für den vorliegenden Zweck kann die „Flugbeendigung” einen kontrollierten Sinkflug, eine Selbstzerstörung oder eine Detonation der Gefechtsköpfe zur Minimierung des Risikos von Kollateralschäden umfassen.
2.
Für den vorliegenden Zweck sind Komponenten Boden- und Bordausrüstung, Befehlsauslöser, Codierer, Verstärker-Kontroller, Empfänger zur Befehlsüberprüfung, Verstärker, Sender, Decoder und Empfänger.

ex852692

ex852990

Kategorie 10 — Technologie

„Technologie” , die für die Erprobung, Entwicklung oder Herstellung der von diesem Anhang erfasster Ausrüstung konzipiert oder speziell angepasst wurde. „Technologie” für die „Verwendung” der von diesem Anhang erfassten Werkzeugmaschinen.

Fußnote(n):

(*)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

(**)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

(***)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

(****)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

(*****)

Siehe Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012.

(******)

Siehe Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012.

(*******)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

(********)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

(*********)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

(**********)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

(***********)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

(************)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

(*************)

Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.

© Europäische Union 1998-2021

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