ANHANG IV VO (EU) 2023/1529
Liste der Häfen und Schleusen nach Artikel 2a
| Name | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
|---|---|---|---|
| 1. | Amirabad Port, Iran | Artikel 2a Absatz 1 Buchstabe d: verwendet für die Weitergabe iranischer UAV oder Flugkörper oder damit zusammenhängender Technologien oder Komponenten an Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine | 18.11.2024 |
| 2. | Anzali Port, Iran | Artikel 2a Absatz 1 Buchstabe d: verwendet für die Weitergabe iranischer UAV oder Flugkörper oder damit zusammenhängender Technologien oder Komponenten an Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine | 18.11.2024 |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.