Artikel 1 VO (EU) 2023/1538
Datenanforderungen
Die Mitgliedstaaten stellen Daten zum Bereich der Statistiken über die pflanzliche Erzeugung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2379 in Form aggregierter Datensätze bereit. Die Daten über die Erzeugung insgesamt und im ökologischen/biologischen Landbau werden der Kommission (Eurostat) auf der vorgeschriebenen geografischen Ebene übermittelt.
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