ANHANG IV VO (EU) 2023/1538
GENAUIGKEITSANFORDERUNGEN
Die für eine Stichprobe erfassten und auf die gesamte statistische Grundgesamtheit eines Datensatzes extrapolierten Daten erfüllen die Genauigkeitsanforderungen in Tabelle 1.
Die Genauigkeitsanforderungen gelten für die endgültige Übermittlung der nationalen Schätzungen für spezifische, zu den in Tabelle 1 aufgeführten Datensätzen gehörende Variablen.
Die Variablen beziehen sich auf die Hauptflächen auf nationaler Ebene.
Die betreffenden Grundgesamtheiten sind in der ersten Spalte von Tabelle 1 definiert.
Betreffende Grundgesamtheit | Variable, für die Genauigkeitsanforderungen gelten | Relative Standardabweichung |
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Datensatz: Ackerkulturen und Dauergrünland | ||
Die landwirtschaftlichen Betriebe mit der betreffenden Variable |
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3 % |
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Datensatz: Gartenbau ohne Dauerkulturen | ||
Die landwirtschaftlichen Betriebe mit Gartenbauerzeugnissen ohne Dauerkulturen |
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3 % |
Datensatz: Dauerkulturen | ||
Die landwirtschaftlichen Betriebe mit Dauerkulturen |
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3 % |
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