Artikel 29 VO (EU) 2023/1543
Änderungen der Bescheinigungen und Formulare
Die Kommission erlässt gemäß Artikel 30 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge I, II, III, V und VI, um einem etwaigen Verbesserungsbedarf hinsichtlich des Inhalts der EPOC- und der EPOC-PR-Formulare sowie der Formulare, die für die Übermittlung von Informationen über die Unmöglichkeit der Ausführung eines EPOC oder eines EPOC-PR, für die Bestätigung, dass ein Ersuchen um Herausgabe infolge einer Europäischen Sicherungsanordnung gestellt wurde, und für die Verlängerung der Sicherung elektronischer Beweismittel zu verwenden sind, wirksam zu entsprechen.
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