ANHANG II VO (EU) 2023/1543

BESCHEINIGUNG ÜBER EINE EUROPÄISCHE SICHERUNGSANORDNUNG (EPOC-PR) ZUR SICHERUNG ELEKTRONISCHER BEWEISMITTEL

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) muss der Empfänger der Bescheinigung über eine Europäische Sicherungsanordnung (EPOC-PR) unverzüglich nach Erhalt des EPOC-PR die angeforderten Daten sichern. Die Sicherung muss nach 60 Tagen enden, es sei denn, die Anordnungsbehörde verlängert sie um weitere 30 Tage oder die Anordnungsbehörde bestätigt, dass ein entsprechendes Ersuchen um Herausgabe gestellt wurde. Wenn die Anordnungsbehörde innerhalb dieser Zeiträume bestätigt, dass ein entsprechendes Ersuchen um Herausgabe gestellt wurde, muss der Empfänger die Daten so lange sichern, wie dies erforderlich ist, um die Daten nach Eingang des entsprechenden Ersuchens um Herausgabe herauszugeben. Der Empfänger trifft die erforderlichen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Integrität des EPOC-PR sowie der gesicherten Daten sicherzustellen. ABSCHNITT A: Anordnungsbehörde/Validierende Behörde: Anordnungsstaat:… Anordnungsbehörde:… (Ggf.) Validierende Behörde:… Hinweis: Nähere Informationen zur Anordnungsbehörde und zur validierenden Behörde sind am Ende anzugeben (Abschnitte F und G) Aktenzeichen der Anordnungsbehörde:… Aktenzeichen der validierenden Behörde:… ABSCHNITT B: Adressat Adressat:…
Benannte Niederlassung
Vertreter
Diese Anordnung ergeht in einem Notfall an den genannten Adressaten, weil die benannte Niederlassung oder der Vertreter eines Diensteanbieters nicht innerhalb der Fristen auf ein EPOC-PR reagiert hat oder nicht innerhalb der Fristen gemäß der Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) benannt oder bestellt worden ist.
Anschrift:… Tel./Fax/E-Mail (soweit bekannt):… Kontaktperson (soweit bekannt):… Aktenzeichen des Adressaten (soweit bekannt):… Betroffener Diensteanbieter (falls nicht identisch mit dem Adressaten):… Sonstige sachdienliche Angaben:… ABSCHNITT C: Angaben zur Unterstützung der Identifizierung der Daten, deren Sicherung angefordert wird (auszufüllen, soweit bekannt und zur Identifizierung der Daten erforderlich)
IP-Adresse(n) und Zeitstempel (einschl. Datum und Zeitzone):…
Tel. Nr.:…
E-Mail-Adresse(en):…
IMEI-Nummer(n):…
MAC-Adresse(n):…
Nutzer des Dienstes oder andere eindeutige Kennung(en) wie Nutzername(n), Login-ID(s) oder Kontobezeichnung(en)…
Name(n) des bzw. der relevanten Dienste(s):…
Sonstiges:…

Erforderlichenfalls die Zeitspanne der Daten, für die deren Sicherung angefordert wird:…

Zusätzliche Angaben, falls erforderlich:…
ABSCHNITT D: Zu sichernde elektronische Beweismittel Dieses EPOC-PR betrifft (Zutreffendes bitte ankreuzen):
a)
Teilnehmerdaten:
Name, Geburtsdatum, Postanschrift oder geografische Anschrift, Kontaktangaben (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und andere einschlägige Angaben zur Identität des Nutzers/Teilnehmers
Datum und Uhrzeit der erstmaligen Registrierung/Anmeldung, Art der Registrierung/Anmeldung, Kopie des Vertrags, Methode der Identitätsüberprüfung zum Zeitpunkt der Registrierung/Anmeldung, Kopien der vom Teilnehmer vorgelegten Dokumente
Art und Dauer des Dienstes, einschließlich Identifikator(en), der/die von einem Teilnehmer zum Zeitpunkt der erstmaligen Registrierung/Anmeldung oder Aktivierung verwendet oder dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wird/werden (z. B. Telefonnummer, SIM-Kartennummer, MAC-Adresse) und zugehörige(s) Gerät/Geräte
Angaben zum Profil (z. B. Nutzername, Screen name, Profilbild)
Daten über die Validierung der Nutzung des Dienstes, z. B. eine vom Nutzer/Teilnehmer angegebene alternative E-Mail-Adresse
Debit- oder Kreditkarteninformationen (die vom Nutzer zu Abrechnungszwecken bereitgestellt wurden), einschließlich anderer Zahlungsmittel
PUK-Codes
Sonstiges:…
b)
Ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers angeforderte Daten im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2023/1543:
IP-Verbindungsdaten wie IP-Adressen/IP-Protokolle/Zugangsnummern zusammen mit anderen Identifikatoren wie Quellports und Zeitstempel oder Gleichwertiges, Nutzerkennung und im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes verwendete Schnittstelle, die zu Identifizierungszwecken unbedingt erforderlich sind; bitte machen Sie erforderlichenfalls nähere Angaben:…
die Zeitspanne der Daten, für die deren Sicherung angefordert wird (falls abweichend von Abschnitt C):…
Sonstiges:…
c)
Verkehrsdaten:

i)
für (Mobil-)Telefonie:

ausgehende (A) und eingehende (B) Identifikatoren (Telefonnummer, IMSI, IMEI)
Verbindungszeit und -dauer
Anrufversuche
ID der Basisstation, einschließlich geografischer Koordinaten (X/Y-Koordinaten) zum Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus und -endes
genutzter Träger-/Teledienst (z. B. UMTS, GPRS)
Sonstiges:…

ii)
für Internet:

Routing-Informationen (Quell-IP-Adresse, Ziel-IP-Adresse(n), Port-Nummer(n), Browser, E-Mail-Header-Informationen, Message-ID)
ID der Basisstation, einschließlich geografischer Koordinaten (X/Y-Koordinaten) zum Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus und -endes
Datenvolumen
Datum und Uhrzeit der Verbindung
Dauer der Verbindung oder der Zugangssitzung(en)
Sonstiges:…

iii)
für Hosting:

Protokolldateien
Tickets
Sonstiges:…

iv)
Sonstiges:

Kaufhistorie
Historie über Prepaid-Aufladevorgänge
Sonstiges:…

d)
Inhaltsdaten:
(Web-)Mailbox-Dump
Online-Storage-Dump (vom Nutzer generierte Daten)
Page-Dump
Message log/Backup
Voicemail-Dump
Server-Inhalte
Geräte-Backup
Kontaktliste
Sonstiges:…
Zusätzliche Angaben, falls erforderlich, um den Umfang der angeforderten Daten näher zu präzisieren oder zu begrenzen:…
ABSCHNITT E: Angaben zu den zugrunde liegenden Bedingungen
a)
Dieses EPOC-PR betrifft (Zutreffendes bitte ankreuzen):

(ein) Strafverfahren aufgrund einer Straftat
die Vollstreckung einer mindestens viermonatigen Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Anschluss an ein Strafverfahren, sofern diese in dem Fall, dass sich der Verurteilte der Justiz entzogen hat, nicht in Abwesenheit ergangen ist

b)
Art und rechtliche Würdigung der Straftat(en), die dem EPOC-PR zugrunde liegen, und anwendbare Rechtsnorm(3)
ABSCHNITT F: Angaben zur Anordnungsbehörde Art der Anordnungsbehörde (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Richter, Gericht oder Ermittlungsrichter
Staatsanwalt
andere nach dem Recht des Anordnungsstaats zuständige Behörde

Falls eine Validierung erforderlich ist, bitte auch Abschnitt G ausfüllen.

Bitte beachten Sie Folgendes (sofern zutreffend, bitte ankreuzen):

Dieses EPOC-PR wurde für Teilnehmerdaten und/oder für Daten, die ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers angefordert werden, in einem hinreichend begründeten Notfall ohne vorherige Validierung erlassen, da eine Validierung nicht rechtzeitig hätte eingeholt werden können. Die Anordnungsbehörde bestätigt, dass sie in einem vergleichbaren nationalen Fall eine Anordnung ohne Validierung erlassen könnte und dass sie sich unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, um eine Ex-post-Validierung bemühen wird (bitte beachten Sie, dass der Adressat nicht informiert wird).
Dieser Notfall bezieht sich auf eine unmittelbare Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Sicherheit einer Person oder für eine kritische Infrastruktur im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 2008/114/EG des Rates(4), wobei die Störung oder Zerstörung einer kritischen Infrastruktur zu einer unmittelbaren Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Sicherheit einer Person führen würde, auch durch die schwere Beeinträchtigung der Bereitstellung der Grundversorgung für die Bevölkerung oder der Wahrnehmung der Kernfunktionen des Staates. Angaben zur Anordnungsbehörde und/oder ihrem Vertreter zur Bescheinigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC-PR: Bezeichnung der Behörde:… Name ihres Vertreters:… Funktion (Titel/Amtsbezeichnung):… Aktenzeichen:.… Anschrift:… Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… E-Mail:… Sprache(n):… Falls abweichend von oben, Behörde/Ansprechpartner (z. B. zentrale Behörde) für Rückfragen im Zusammenhang mit der Ausführung des EPOC-PR: Bezeichnung der Behörde/Name:… Anschrift:… Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… E-Mail:… Unterschrift der Anordnungsbehörde oder ihres Vertreters zur Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC-PR: Datum:… Unterschrift(5):… ABSCHNITT G: Angaben zur validierenden Behörde (auszufüllen, sofern zutreffend) Art der validierenden Behörde:
Richter, Gericht oder Ermittlungsrichter
Staatsanwalt
Angaben zur validierenden Behörde oder ihrem Vertreter oder beiden zur Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC-PR: Bezeichnung der Behörde:… Name ihres Vertreters:… Funktion (Titel/Amtsbezeichnung):… Aktenzeichen:… Anschrift:… Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)… E-Mail:… Sprache(n):… Datum:… Unterschrift(6):…

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren (ABl. L 191 vom 28.7.2023, S. 118).

(2)

Verordnung (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren (ABl. L 191 vom 28.7.2023, S. 181).

(3)

Zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung, bitte die Straftat angeben, für die die Verurteilung erfolgt ist.

(4)

Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75).

(5)

Wird das dezentrale IT-System nicht genutzt, fügen Sie bitte auch einen amtlichen Stempel, ein elektronisches Siegel oder eine gleichwertige Authentifizierung bei.

(6)

Wird das dezentrale IT-System nicht genutzt, fügen Sie bitte auch einen amtlichen Stempel, ein elektronisches Siegel oder eine gleichwertige Authentifizierung bei.

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