Artikel 12 VO (EU) 2023/1584

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 3 Absatz 2 gilt ab dem 1. Januar 2026.

Artikel 4 gilt ab dem 1. August 2023.

Artikel 7 Absatz 2 gilt ab dem 1. Januar 2025.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.