VO (EU) 2023/1603
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1603 der Kommission vom 4. August 2023 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Kanada, Chile, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist
Informationen
Ausfertigungsdatum04.01.2023
FundstelleAbl. 2023/L 197