Artikel 1 VO (EU) 2023/1605

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden Endpunkte in der Herstellungskette in der Union hergestellter organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel bestimmt, über die hinaus sie nicht mehr den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 unterliegen, sofern sie als Komponentenmaterial in EU-Düngeprodukten gemäß der Verordnung (EU) 2019/1009 verwendet werden.

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